Junge Alternative ist rechtsextrem

Das Verwaltungsgericht Köln weist einen Eilantrag der AfD und ihrer Nachwuchsorganisation ab. Der Verfassungsschutz darf die Junge Alternative als erwiesen rechtsextrem einstufen

Von Sabine am Orde
und Benno Stieber

Es ist eine weitere Niederlage der AfD vor Gericht: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Junge Alternative (JA), die Nachwuchsorganisation der Partei, als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und entsprechend behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren entschieden und einen Antrag von AfD und JA auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Das Urteil in der Hauptsache steht noch aus.

Das BfV hatte im April 2023 entschieden, die JA vom rechtsextremen Verdachtsfall auf eine gesichert rechtsextreme Bestrebung hochzustufen. Dagegen hatten AfD und JA geklagt und zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. Diesen hat das Gericht jetzt abgelehnt, die Begründung umfasst 70 Seiten.

In der sogenannten summarischen Prüfung, die einer Eilentscheidung zugrunde liegt, kommt das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass es sich bei der JA um eine gesichert extremistische Bestrebung handelt. Dies folge, so heißt es in der Presserklärung des Gerichts, unter anderem aus dem völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff der JA. Der „Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand“ und nach Möglichkeit der Ausschluss „ethnisch Fremder“ sei eine ihrer zentralen politischen Vorstellungen. „Dies stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar“, so das Gericht. Das Grundgesetz kenne keinen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff.

Hinzu komme bei der JA eine „fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindliche Agitation“. Geflüchtete und Mi­gran­t*in­nen würden pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Auch agitiere die JA auf Bundes-, Landes- und Kreis­ebene gegen das Demokratieprinzip. Sie setze die Bundesrepublik Deutschland mit Diktaturen, insbesondere dem NS-Regime und der DDR, gleich. Zudem führt das Gericht die Verbindungen der JA zu der ebenfalls als gesichert rechtsextrem eingestuften Identitären Bewegung als Begründung an. Gegen den Beschluss können AfD und JA vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einlegen. Das OVG will Mitte März über zahlreiche Klagen der AfD verhandeln, unter anderem auch gegen die Einstufung der JA als Verdachtsfall, also die Vorstufe der jetzigen Einstufung.

Die Entscheidung dürfte die Diskussion über ein mögliches Verbot der JA weiter anfachen

„Die heutige Entscheidung benennt deutlich, dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Fae­ser (SPD) zu der Entscheidung. „Dagegen werden wir auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen.“ Die Entscheidung dürfte die Diskussion über ein mögliches Verbot der Jungen Alternative weiter anfachen. Geht man davon aus, dass die JA eine eigenständige Organisation und nicht Teil der Partei ist, somit nicht unter das Parteienrecht fällt, wäre ein Verbot deutlich einfacher. In diesem Fall ist nicht das Bundesverfassungsgericht zuständig, sondern die Bundesinnenministerin könnte das Verbot verhängen.

In Baden-Württemberg ist die AfD derweil daran gescheitert, Vertreter in das Kuratorium der Landeszentrale für Politische Bildung zu klagen. Bisher regelte die Geschäftsordnung des Landtags, dass die Fraktionen entsprechend dem Kräfteverhältnis im Parlament in dem Kuratorium vertreten sind. Im Jahr 2021 bekamen aber verschiedene von der AfD vorgeschlagene Kandidaten im Landtag keine Mehrheit. Die AfD sah ihre Rechte zur Kontrolle der Regierung verletzt und klagte. Diese Klage wurde vom Landesverfassungsgericht abgewiesen.