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Hamas und Samidoun jetzt in Deutschland verboten

Vor drei Wochen wurde es angekündigt, nun untersagt Innenministerin Faeser die israelfeindlichen Vereinigungen. Parteien loben das, Samidoun will weitermachen

Was für die einen Terroristen sind, sind für die anderen Widerstandskämpfer Foto: Fo­to: M. Golejewski/AdoraPress

Aus Berlin Konrad Litschko

Bundeskanzler Olaf Scholz hatte es schon vor drei Wochen angekündigt, am Donnerstag meldete Bundesinnenministerin Nancy Faeser nun Vollzug: Die Sozialdemokratin verkündete ein Betätigungsverbot für die Hamas und ein Vereinsverbot für die antiisraelische Gruppe Samidoun in Deutschland.

„Antisemitismus hat in Deutschland keinen Platz“, erklärte Faeser. Die Hamas habe das Ziel, Israel zu vernichten. Samidoun weise ein „antisemitisches, menschenverachtendes Weltbild“ auf. Deren Jubelfeiern nach dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober in Israel seien „widerwärtig“. Der Rechtsstaat gehe hier „mit der ganzen Härte“ vor.

Durchsuchungen oder Festnahmen erfolgten zunächst nicht. Ab sofort sind hierzulande Aktivitäten für die beiden Gruppen verboten, genauso wie das Verwenden von deren Symbolen. Wenn An­hän­ge­r*in­nen dagegen verstoßen, machen sie sich strafbar. Im Fall der Hamas erfolgte kein komplettes Organisationsverbot, weil die Gruppe eine ausländische Organisation ist und hierzulande keine feste Struktur hat. Die Bundesanwaltschaft stuft die Hamas bereits seit Jahren als terroristisch ein.

Der Verfassungsschutz rechnet der Hamas in Deutschland rund 450 Un­ter­stüt­ze­r*in­nen zu. Die Bundesrepublik werde von der Gruppe vor allem als Rückzugsraum und für Spendensammlungen oder die Rekrutierung neuer An­hän­ge­r*in­nen genutzt. Israel sprächen diese jegliches Existenzrecht ab.

Auch Samidoun hat hierzulande keine feste Gruppenstruktur und soll nur wenige Dutzend Ak­ti­vis­t*in­nen besitzen – die aber sehr umtriebig sind. Die Gruppe wurde 2011 in den USA gegründet und unterstützt palästinensische Gefangene in israelischen Gefängnissen. Samidoun ist mit der Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP) verbandelt, die von Sicherheitsbehörden als terroristisch eingestuft wird. Zumindest in Israel gilt auch Samidoun selbst als terroristisch.

Hierzulande geriet Samidoun schon am Tag des Hamas-Massakers in den Fokus, als Anhänger in Berlin-Neukölln Baklava verteilten. Auf Social-Media-Kanälen wurde dies als „Feier des Sieges des Widerstands“ bezeichnet. Den Terror der Hamas bejubelt die Gruppe bis heute als „heldenhaften Widerstand“ gegen „koloniale zionistische Gewalt“. Zuletzt rief Samidoun bundesweit zu antiisraelischen Protesten auf. Für Samstag tut sie das auch für eine Großdemonstration in Berlin. Samidoun erklärte am Donnerstag, das Verbot rechtlich anfechten und „standhaft bleiben“ zu wollen. Man werde „nicht schweigen“ zum „Genozid“ in Gaza.

Mit verboten wurden nun auch die Samidoun-Teilorganisationen Hirak e. V. und Palestinian Youth Mobilization. Das Netzwerk richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, befürworte Gewalt und gefährde das friedliche Zusammenleben in Deutschland, heißt es in der Verbotsverfügung.

450 Unterstützer rechnet der Verfassungsschutz der Hamas in Deutschland zu

Parteien von Grünen bis Union begrüßten die Verbote – kritisierten diese aber teils als zu spät. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, nannte das Verbot ebenso „konsequent“. Samidoun steht hinter vielen antisemitischen Ausschreitungen deutschlandweit. Nun müsse auch weiteren „Hassorganisationen das Handwerk gelegt werden“.

Das Verbot von Samidoun und Hamas hatte zuletzt auch der Bundestag eingefordert. Darüber hinaus verlangten die Abgeordneten ein Verbot des Islamischen Zentrums in Hamburg, das als verlängerter Arm des Irans gilt – der die Hamas unterstützt. Dieses Verbot erfolgte nun jedoch nicht. Es gilt auch als schwieriger umzusetzen. Der Verein, der die schiitische Imam-Ali-Moschee betreibt, bezeichnet sich als religiöse Einrichtung und behauptet, politisch „neutral“ zu sein und für Frieden einzutreten.

Bereits 2020 war die Hisbollah, die im Libanon agiert, in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegt worden. Damals kam es auch zu Durchsuchungen in mehreren Bundesländern und der Einziehung von Vermögen der Gruppe.