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Karlsruhe prüft ParteienfinanzierungNPD boykottiert Verfassungsgericht

Die rechtsextreme Partei blieb der Verhandlung über ihren Ausschluss von der Parteienfinanzierung fern. Ein Urteil wird in ein paar Monaten erwartet.

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts tagte ohne die „NPD“, die jetzt „Die Heimat“ heißt Foto: Uwe Anspach/dpa

Karlsruhe taz | Morgens um 7.59 Uhr kam das Fax. Die rechtsextreme NPD – die seit Juni „Die Heimat“ heißt – sagte ihre Teilnahme an der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts ab. In einer Erklärung erklärte der Vorsitzende Frank Franz, man werde nicht an einer „Justiz-Simulation“ teilnehmen, bei der das Urteil schon geschrieben sei.

„Ein bisher einmaliger Vorgang“, sagte Vizepräsidentin Doris König, die die Verhandlung leitete. Die Verhandlung fand aber trotzdem statt, es gibt beim Bundesverfassungsgericht keine Anwesenheitspflicht. Die Plätze der NPD blieben eben leer.

Verhandelt wurde über den gemeinsamen Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, der NPD/Heimat die staatliche Parteifinanzierung zu streichen. Es ist der erste derartige Antrag, der je gestellt wurde. Denn möglich ist dies erst seit 2017. Damals wurde das Grundgesetz geändert, nachdem ein Antrag, die NPD zu verbieten, daran scheiterte, dass die Partei nicht mehr relevant genug ist. Auch über die Streichung der Parteizuschüsse muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Trotz der zunehmenden Irrelevanz der NPD war viel Politprominenz nach Karlsruhe gekommen. „Unsere Verfassung ist wehrhaft“, sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD), „wir haben aus den Fehlern von Weimar gelernt“. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (ebenfalls SPD) betonte: „Es war der Bevölkerung noch nie zu vermitteln, dass Steuergelder an Verfassungsfeinde gehen.“ Über die AfD sprachen die Po­li­ti­ke­r:in­nen nicht.

Als die NPD noch am Verfahren teilnahm, hatte sie argumentiert, dass der Antrag, ihr die Staatszuschüsse zu streichen, schon deshalb unzulässig sei, weil sie seit 2021 gar keine staatliche Parteifinanzierung mehr bekommt. Zu schlecht waren ihre Wahlergebnisse.

Ethnisch homogenen Volksbegriff

Doch Rechtsprofessor Christian Waldhoff, der die antragstellenden Staatsorgane vertrat, ließ das nicht gelten. Bei der letzten Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern habe die NPD 0,8 Prozent der Stimmen erhalten, die Zuschussgrenze liegt bei 1,0 Prozent, „da fehlte nicht viel“, sagte Waldhoff. Aber vor allem gehe es auch um steuerliche Vorteile. Wenn Karlsruhe dem Antrag der Staatsorgane stattgibt, sind Spenden an die NPD/Heimat nicht mehr steuerbegünstigt. Außerdem wäre die NPD/Heimat nicht mehr von Erbschaft-, Schenkung- und Körperschaftsteuer befreit. „Allein seit 2020 hat die NPD rund 200.000 Euro Erbschaftsteuer gespart“, schätzte Waldhoff.

Diskutiert wurde auch das Argument der NPD, die neue Verfassungsnorm sei „verfassungswidriges Verfassungsrecht“, denn sie hebele das Demokratieprinzip aus. Rechtsprofessor Christoph Möllers, der zweite Vertreter der Staatsorgane, argumentierte dagegen: Da das Grundgesetz Parteiverbote erlaube, könne die Streichung von Staatszuschüssen „als milderes Mittel“ nicht verboten sein. Immerhin könnte die NPD weiter bei Wahlen kandidieren, hätte Anspruch auf Wahlwerbung im Rundfunk und auf die Vermietung von Stadthallen. Zudem werden die Mittel nur für sechs Jahre gestrichen.

Wie schon im Verbotsverfahren wurde der NPD vor allem vorgeworfen, dass sie einen ethnisch homogenen Volksbegriff vertritt. Deutsche mit Migrationshintergrund gehörten für die NPD nicht zum deutschen Volk. Daran habe sich seit 2017 nichts geändert. Der Verfassungsschutz habe 2.253 Belege hierfür gesammelt, so Rechtsprofessor Waldhoff.

Eigentlich wollte das Verfassungsgericht zwei Tage verhandeln. Doch ohne NPD lief das mündliche Verfahren schneller als gedacht. Das Urteil wird aber erst in einigen Monaten verkündet.

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1 Kommentar

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  • Eine wehrhafte Demokratie sollte schneller als ganze 6 Jahre für solch eine verfassungsrechtliche Prüfung sein, trotz aller Komplexität. Besonders im Angesicht einer nächsten Partei, die zur Prüfung ansteht: Die AfD. Auch hier wäre dieser Schritt eine sinnvolle Alternative zur Verbotsprüfung.

    Frei nach dem Motto von Karl Popper zum Toleranz-Paradoxon.