Kompromiss im Vermittlungsausschuss: Einigung bei Whistleblower-Gesetz
Bundesrat und Bundestag haben beim Schutz von Hinweisgeber*innen einen Kompromiss geschlossen. Teile des Gesetzes wurden deutlich abgeschwächt.
Hinweisgeber sind dann im beruflichen Umfeld vor Repressalien geschützt, wenn sie Korruption, Betrügereien oder andere Missstände in Unternehmen oder Behörden melden. Auch Whistleblower, die verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit melden, fallen unter den gesetzlichen Schutz.
Auf Druck der unionsregierten Länder wurden aber den Angaben zufolge unter anderem beim Umgang mit anonymen Meldungen Änderungen vorgenommen: So gibt es keine Pflicht mehr, dass die im Gesetz vorgesehenen Meldestellen auch anonyme Meldungen möglich machen. Bei Bußgeldern wurde die Obergrenze laut Bundesrat von 100.000 Euro auf 50.000 Euro heruntergesetzt.
Der erste Anlauf für einen stärkeren gesetzlichen Whistleblower-Schutz war im Februar nach der Blockade des Gesetzes im Bundesrat gescheitert. Daraufhin hat die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP das Regelwerk zunächst so aufgesplittet, dass die wichtigsten Regelungen auch ohne die Zustimmung des Bundesrates hätten beschlossen werden können. Rechtswissenschaftler warnten, dass ein solches Vorgehen verfassungswidrig sein könnte. Im April hat die Bundesregierung schließlich den Vermittlungsausschuss angerufen, um einen Kompromiss für den ursprünglichen Entwurf zu finden.
Mit dem Regelwerk soll verspätet eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden. Das hätte eigentlich schon bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen müssen.
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