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Enteignungskommission legt Bericht vorIn der Warteschleife

Die jetzige Empfehlung ändert nichts am Dauerzustand: Dem langwierigen Warten auf eine abschließende Entscheidung bei Wohnungsenteignungen.

Schwarz-Rot möchte das Bundesverfassungsgericht über ein Vergesellschaftungsgesetz urteilen lassen Foto: dpa

Warten. Warten auf eine endgültige Entscheidung. Das ist das prägende Element der Enteignungsdebatte seit dem Start des Volksbegehrens dazu im April 2019. Warten auf die nächste Unterschriftensammlung, warten auf den Volksentscheid im September 2021. Und warten auch danach, mit gegensätzlichen Hoffnungen: Die einen auf die Umsetzung und damit die Enteignung all jener, die mehr als 3.000 Wohnungen haben. Die anderen auf eine Klarstellung, dass genau das nicht geht, egal ob rechtlich, politisch oder aus den von Ex-Regierungschefin Giffey (SPD) vorgebrachten Gewissensgründen.

An diesem Zustand ändert sich auch nichts, nachdem die Expertenkommission ihren Bericht vorgestellt und eine Enteignung als vertretbar eingestuft hat. Denn diese Empfehlung ist rechtlich genauso wenig bindend wie der Volksentscheid. Zwar haben CDU und SPD etwas von einem „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ auf Seite 51 ihres Koalitionsvertrags geschrieben. Was das aber konkret ist, bleibt offen. Bausenator Christian Gaebler (SPD) sah Anfang Juni darin ein Mittel, Vermieter zu fairem Umgang mit ihren Mietern anzuhalten, CDU-Fraktionschef Dirk Stettner denkt daran, es für Übernahmen im Energiesektor zu nutzen.

Was nun folgt, ist doppeltes Warten: Erst darauf, dass aus dem schwammigen Begriff „Rahmengesetz“ konkrete Rechtssetzung wird. Und dann abwarten, was das Bundesverfassungsgericht darüber denkt. Denn das soll nach dem Willen von Schwarz-Rot vor und nicht wie beim Mietendeckel nach Anwendung des neuen Gesetzes prüfen, ob alles rechtmäßig ist.

In der Expertenkommission – 2022 von Rot-Grün-Rot benannt und laut FDP „mit linken Phantasten besetzt“ saßen zwar bereits viele Juristen. Daraus ist aber nicht abzuleiten, dass sich das Verfassungsgericht automatisch deren Bericht anschließt. Verfassungsrecht ist als eine Art juristische Moraltheologie einzuordnen und entsprechend unscharf. Wie das höchste Gericht entscheidet, für das auch die CDU Mitglieder vorgeschlagen hat, ist offen.

So geht das Warten weiter: bei Unternehmen, die wissen wollen, ob es sich trotz drohender Enteignung zu bauen lohnt. Und bei jenen, die mit fehlendem und zu teurem Wohnraum kämpfen und hoffen, dass Enteignung daran etwas ändern könnte.

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4 Kommentare

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  • Warum klagt die Initiative nicht eine sofortige Formulierung und Umsetzung des Gesetzes ein, gegen die danach bei Bedarf vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden könnte?

    • @Lindenberg:

      Um Ihre Frage zu beantwurten:



      Weil die Legislative unabhängig ist und von der Judikativen zunächst einmal nicht gezwungen werden kann, Gesetze zu "Formulieren". Die "Umsetzung" der Gesetze liegt sowieso bei der Executiven. (Das nennt sich Gewaltenteilung.)



      Einige Gerichtsurteile können jedoch die Schaffung einer Gesetzlichen Regelung fordern, jedoch ohne konkreten Inhalt.



      Niemand kann ein Gesetz mit einem bestimmten Wortlaut einfordern.

    • @Lindenberg:

      Was soll das bringen ?



      Ein so erzwungenes Gesetz könnte mit Absicht so formuliert werden, daß es auf jeden Fall als verfassungswidrig verworfen werden würde.

    • @Lindenberg:

      Weil das mit dem Mietendeckel furchtbar Schiefgegangen ist, die Verunsicherung nur vergrößert und am Ende eine Stange Geld gekostet hat. Das Ganze auch noch sehenden Auges.