Klärung im Berliner Abgeordnetenhaus: Der Weg ist frei für neue Stadträte

Das Landesparlament stellt per Gesetz sicher, dass die Sitze im Bezirksamt nach dem Wahlergebnis vom 12. Februar besetzt werden.

Das Foto zeigt die Fassade des Abgeordnetenhauss von Berlin

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Dienstag die Neubesetzung der Bezirksämter gesetzlich geregelt Foto: dpa

BERLIN taz | Die zwölf Bezirksregierungen, die Bezirksämter, werden gemäß dem Ausgang der Berlin-Wahl vom 12. Februar besetzt. Was selbstverständlich klingt, hat das Abgeordnetenhaus erst am Donnerstag durch ein neues Gesetz abgesichert. Denn weil die je sechs Mitglieder der Bezirksämter als „Beamte auf Zeit“ für eine fünfjährige Wahlperiode gewählt sind und die 2021 begonnene Wahlperiode trotz Wahlwiederholung weiterläuft, wäre ein Umgestaltung der Bezirksämter – fast überall steht der CDU ein Posten mehr zu – schwierig geworden. Das neue, von allen Fraktionen außer der AfD beschlossene Gesetz aber macht es möglich, neue Stadträte und Bürgermeister gemäß dem Wahlergebnis zu wählen und bisherige bei voller Weiterbezahlung freizustellen.

„Es geht nicht darum, goldene Handschläge zu verteilen, es geht um eine Rechtsabwägung, aber auch um eine menschliche Komponente“, leitete SPD-Mann Torsten Schneider die Rederunde dazu ein. Er hatte als parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion mit seinen Kollegen von CDU, Grünen und Linkspartei den Entwurf ausgearbeitet, der nun Gesetz wird.

Heftige Kritik daran übte die AfD-Fraktion. Deren Vorsitzende Kristin Brinker sprach von „Steuergeldverschwendung“, weil die Bezirks­amtsmitglieder, die nun ausscheiden, bis 2026 voll weiterbezahlt werden, was sich nach ihrer Rechnung auf 4,2 Millionen Euro summiert. In dieser Art hatten sich auch schon der Bund der Steuerzahler und der Generalsekretär der bei der Wahl aus dem Parlament geflogenen Berliner FDP geäußert.

Aus Brinkers Sicht wäre es gut möglich gewesen, Stadträte und Bürgermeister nach bisheriger Rechtslage mit einer Zweidrittelmehrheit abzuwählen und ihnen nicht 100, sondern 71 Prozent ihrer Bezüge weiter zu zahlen. Eine Abwahl aus politischen Gründen hatte es im September 2022 gegeben, als die Bezirksverordnetenversammlung Mitte sich von Bürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) trennte.

Der Weg über Abwahl und verringerte Bezüge aber erschien SPD-Mann Schneider und seinen Kollegen zu riskant. Zum einen wäre nicht gesichert gewesen, dass stets die nötige Zweidrittelmehrheit zusammenkommt. Zum anderen gab es Befürchtungen von Klagen wegen der auf 71 Prozent abzusenkenden Bezüge. In beiden Fällen wären die abzulösenden Politiker auf ihren Posten geblieben, und das Wahlergebnis hätte keinen Niederschlag im Bezirks­amt gefunden.

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