Wahlwiederholung in Berlin: Mehr Stimmzettel, mehr Helfer
42.000 Wahlhelfende sollen ein erneutes Chaos am 12. Februar verhindern – deutlich mehr als 2021. Nur: Werden sich genügend Leute melden?
Am Mittwoch hatte das Berliner Verfassungsgericht die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksparlamenten von 2021 für ungültig erklärt; daher ist eine komplette Wiederholung notwendig. Sie muss innerhalb von 90 Tagen nach dem Urteil stattfinden.
Da sich das Urteil bereits seit längeren abgezeichnet hatte, haben sich Parteien wie auch Bröchler bereits auf den entsprechenden Termin vorbereitet. Und während die Parteien nach der Regierungserklärung von Franziska Giffey (SPD) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus ganz offiziell in den Wahlkampf starteten, hat der Wahlleiter bereits Stimmzettel bei der Druckerei bestellt – und zwar deutlich mehr, als benötigt würden, so Bröchler laut der Mitteilung.
Größte Herausforderung dürfte für ihn nun sein, genügend Menschen als Wahlhelfer*innen zu gewinnen. Der Senat hat dafür das so genannte Erfrischungsgeld auf bis zu 240 Euro pro Person mehr als verdreifacht. Dennoch müssen wahrscheinlich wieder zahlreiche Mitarbeiter*innen des Öffentlichen Dienstes eine Sonntagsschicht einlegen.
Denn Ziel ist es, mit 42.000 Menschen rund 8.000 Helfer*innen mehr am Start zu haben als 2021. Der Wahltag sei ein „Fest für die Demokratie und dazu möchten wir herzlich einladen“, warb Bröchler.
Damit sich keine Schlangen vor den Wahllokalen bilden, werde auch die Zahl der Wahlkabinen erhöht. Mindestens drei pro Wahllokal sollen es künftig sein. 2021 waren es insgesamt im Schnitt 2,3 Kabinen.
Weiterhin offen ist, ob am 12. Februar 2023 auch der Klimavolksentscheid abgestimmt wird. Bis Ende November haben die Bezirke Zeit, die Unterschriften auf Gültigkeit zu prüfen: Angesichts von rund 255.000 eingereichten Unterschriften dürfte das Quorum von 170.000 aber wohl geschafft sein. Auch scheint Innensenatorin Iris Spranger (SPD) ihre Position, Wahlen und Abstimmung auf zwei Termine zu legen, zumindest zu überdenken. Am Donnerstag erklärte sie im Parlament, den Termin entscheide nicht sie alleine. Zuvor hatten Grüne, Linke, FDP und zahlreiche Expert*innen unter anderem in der taz gefordert, auch den Volksentscheid am 12. Februar abzuhalten.
Unklar ist derweil, ob es Klagen einzelner Abgeordneter gegen die Wahlwiederholung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geben wird. Allerdings mehren sich die Stimmen, dass diese wenig aussichtsreich seien. Aus seiner Sicht ist das Urteil des Verfassungsgerichts „das letzte Wort“, sagte der Berliner Staats- und Verwaltungsrechtler Christian Pestalozza der dpa. Er rechne nicht damit, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befassen wird. Die bisherige Zurückhaltung der Karlsruher Richter bei Verfassungsbeschwerden gegen Landeswahlrecht spreche dagegen, so der Professor von der Freien Universität Berlin.
Am Donnerstag hatte bereits Christian Waldhoff, Professor für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität, in einem taz-Interview die Erfolgsaussichten solcher Klagen als „gering“ eingeschätzt.
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