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Union will härtere Strafen für Ak­ti­vis­t*in­nen

Wer Straßen blockiert, soll in Haft kommen – auch vorbeugend. In Bayern ist das bereits Praxis

Nach Verkehrsblockaden und Attacken auf Kunstwerke durch Klima-Aktivist*innen der Gruppe Letzte Generation fordert die Union härtere Strafen für solche Aktionen. Ein entsprechender Antrag wird einem Bericht der Bild am Sonntag zufolge derzeit vorbereitet. Die Forderung kommt wenige Tage, nachdem der Letzten Generation in Berlin die Behinderung eines Rettungsfahrzeugs durch eine Straßenblockade vorgeworfen wurde.

Straßenblockierer*innen, die die Durchfahrt von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten behindern, soll demnach künftig eine Mindestfreiheitsstrafe drohen. Außerdem sollen Ak­ti­vis­t*in­nen bei Wiederholungsgefahr vorbeugend in Haft genommen werden können. Für die Beschädigung oder Zerstörung von Kulturgütern fordert die Union zudem eine Mindestfreiheitsstrafe anstatt der bislang geltenden Geldstrafe.

Klimaprotest dürfe „kein Freibrief für Straftaten sein“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt der Bild am Sonntag. Es brauche „deutlich härtere Strafen für Klimachaoten, um einer weiteren Radikalisierung in Teilen dieser Klimabewegung entgegenzuwirken und Nachahmer abzuschrecken“, sagte der CSU-Politiker. Die Entstehung „einer Klima-RAF“ müsse verhindert werden.

Dass gerade der CSU-Landesgruppenchef sich so ins Zeug legt, verwundert nicht. Erst Ende vergangener Woche hatte das Amtsgericht München nach zwei aufeinanderfolgenden Straßenblockaden für drei Klimaaktivisten ohne Prozess eine Gewahrsamnahme bis Anfang Dezember angeordnet.

Für zehn weitere Demonstranten sei dieser vierwöchige Freiheitsentzug ebenfalls beantragt worden, hier stehe die Vorführung vor dem Amtsgericht noch aus, teilte die Polizei am Freitag in München mit.

Grundlage für das lange Einsperren ohne Prozess ist demnach das 2018 deutlich verschärfte bayerische Polizeiaufgabengesetz. Dieses regelt Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und gilt, bevor etwas passiert ist. Zentraler Kritikpunkt an der Novellierung war bereits seinerzeit die Absenkung der polizeilichen Eingriffsschwelle.

Die Ak­ti­vis­t*in­nen in Bayern sollen am Donnerstagvormittag an zwei Straßenblockaden beteiligt gewesen sein, bei denen der Verkehr nahe dem Münchner Karlsplatz blockiert wurde. Einige Demonstrierende hatten sich mit einer Hand auf der Fahrbahn angeklebt.

Die Polizei erklärte, mit dem angeordneten polizeilichen Gewahrsam weitere angekündigte Blockadeaktionen und Straftaten durch die Verdächtigen verhindern zu wollen. Nur zwei der fünfzehn Klimaaktivisten kamen noch am Freitag frei. (taz, afp)

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