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Polizist wollte Politik machen

In Lübeck steht ein Polizeigewerkschafter wegen Verrats von Dienstgeheimnissen an die Presse vor Gericht

Wiederholt soll ein Polizist und damaliger Polizeigewerkschafter Interna an einen Reporter durchgestochen haben. Seit Montag muss sich Thomas Nommensen wegen Verdacht des Geheimnisverrats vor dem Landgericht Lübeck verantworten – als Beamter, Gewerkschafter und als Mitglied des Hauptpersonalrats. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 54-Jährigen in zwei gemeinsam verhandelten Anklagen 16 Fälle des Durchstechens von Informationen vor.

„Ihm ging es allein um die Skandalisierung von ihm empfundener Missstände bei den Ermittlungsbehörden“, sagte Oberstaatsanwalt Henning Hadeler. Durch das Durchstechen habe der Angeklagte polizeiliches Vorgehen gefährdet. Die von ihm weitergegebenen Infos seien auch geeignet gewesen, Polizei und Staatsanwaltschaft in der Öffentlichkeit schlecht aussehen zu lassen.

Der Gewerkschafter und der Journalist hatten sich laut Staatsanwaltschaft 2017 kennengelernt und Freundschaft geschlossen. In der Folge habe Nommensen für den Reporter als „externer Rechercheur“ fungiert, bei Einsätzen zum Teil eine „Art Liveticker“ geliefert. Einmal habe Nommensen dem Reporter geschrieben: „Seit wann kriegst Du von mir Fake News? Also reinhauen.“ Beide hätten gemeinsame Sache gemacht. Der Reporter habe dem Angeklagten auch Entwürfe seiner Artikel geschickt. Ziel sei es gewesen, die von dem Beamten verhasste Polizeiführung schlecht dastehen zu lassen.

Knapp zwei Stunden dauerte die Anklageverlesung, immer wieder zitierten die Staatsanwälte auch herabwürdigende Äußerungen über Führungskräfte. Verteidiger Michael Gubitz kündigte an, dass sich sein Mandant ausführlich äußern werde. Der Staatsanwaltschaft warf er „aggressive Pressearbeit“ vor. Es sei offensichtlich darum gegangen, den Beamten in der Öffentlichkeit bloßzustellen. Gezielt seien Infos durchgestochen worden. Es habe „gravierende Rechtsverstöße“ gegeben. „Die Anklagen beruhen aus Sicht der Verteidigung auf recht fragwürdigen Grundlagen“, so Gubitz. Bei einer Durchsuchung hatte die Staatsanwaltschaft im August 2019 das Mobiltelefon des Polizisten sichergestellt. Darauf fanden Ermittler umfangreiche Whatsapp-Protokolle und Mail-Verkehr. Es habe sich um eine gezielte Suche nach Zufallsfunden gehandelt, die gewonnenen Erkenntnisse seien nicht verwertbar, so Gubitz.

Die Staatsanwaltschaft wies die „einseitigen und unberechtigten Vorwürfe“ des Verteidigers zurück. Keinesfalls sei sämtliche Kommunikation des Angeklagten auf dessen Geräten ausgewertet worden. Zudem sei Nommensen selbst am Tag nach der Durchsuchung vor die Presse getreten. (dpa)

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