Nachrichten zur Coronakrise: Organspenderegister verspätet

Wegen Corona kann das Organspenderegister nicht wie geplant starten. Die Polizei durchsucht 40 Wohnungen und eine Praxis wegen Impfpassfälschung. Die Inzidenz fällt.

Ein Arzt trägt ein Stethoskop um den Hals.

Lockern wollen fast alle Medizinerverbände – uneinig sind sie bei der Frage nach der Geschwindigkeit Foto: Rolf Vennenbernd

Start des Organspenderegisters verzögert sich wegen der Corona-Pandemie

Das geplante Organspende-Register verzögert sich. „Der ursprünglich avisierte Starttermin 1. März 2022 wird nicht erreicht werden können“, sagte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag. Hintergrund ist demnach die Coronapandemie: Um eine weitere Belastung der Krankenhäuser durch notwendige technisch-organisatorische Vorarbeiten zu vermeiden, werde das Register seinen Betrieb frühestens Ende des Jahres aufnehmen.

In dem beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelten Online-Organspenderegister sollen Menschen die Möglichkeit erhalten, eine Erklärung zu ihrer Spendebereitschaft abzugeben. Die Neuerung geht zurück auf das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft, das im Januar 2020 beschlossen worden war und am 1. März in Kraft tritt. (afp)

Wüst: Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal startet am 15. März

In Nordrhein-Westfalen kann mit der umstrittenen Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal ab dem 15. März begonnen werden. Das sagte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Dienstag in einer Sondersitzung des Landtags. „Wir brauchen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, um die vulnerablen Gruppen zu schützen“, betonte er. Der Impfstatus der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Einrichtung könne ab Mitte März erhoben und an die Gesundheitsämter gemeldet werden. Aber es müsse klar sein, wie man mit Ungeimpften umgehe: „Das muss bundeseinheitlich und klar geregelt sein.“

Die Bundesregierung sei über Wochen Antworten zu den arbeitsrechtlichen Konsequenzen für Ungeimpfte und zu weiteren Fragen schuldig geblieben. „Wir brauchen Klarheit“, sagte Wüst. Die Kommunen und die Einrichtungen brauchten jetzt zügig eine Klärung, um eine praxisorientierte Umsetzung der Impfpflicht zu ermöglichen. Zugleich betonte Wüst, er halte eine allgemeine Impfpflicht für richtig, damit es im nächsten Winter nicht wieder zu Einschränkungen komme. (dpa)

Gericht: Kein Anspruch auf Luftfilter im Klassenraum

Schüler in Nordrhein-Westfalen haben auf Basis von Unfallverhütungsvorschriften während der Corona-Pandemie keinen Anspruch auf Luftfilter im Klassenraum. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in zwei Eilverfahren entschieden und am Dienstag mitgeteilt. Damit bestätigten die Richter in Münster zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Minden aus der Vorinstanz. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar (Az.: 12 B 1683/21 und 12 B 1713/21, Beschlüsse vom 14. Februar).

Anlass für die Eilanträge der Schüler einer Grundschule in Bünde im Kreis Herford war der Wunsch, das Absinken der Raumtemperatur während des Unterrichts besonders im Winter unter 20 Grad Celsius zu vermeiden. Dazu sollte die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen als für die Schulen zuständiger Unfallversicherungsträger eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, damit die nötigen technischen Schutzmaßnahmen mit Hilfe eines Luftfilters ergriffen werden könnten. Beim zweiten Verfahren erging die gleiche Forderung an die Stadt Bünde als Schulträger.

Das OVG folgte dieser Argumentation nicht. Mit Blick auf den Infektionsschutz sei geeignete Kleidung und regelmäßiges Lüften ausreichend. Mobile Luftreinigungsgeräte seien allenfalls eine Ergänzung zum aktiven Lüften. (dpa)

Impfpassfälschungen: Polizei durchsucht Arztpraxis und 40 Wohnungen

Rund 200 Po­li­zis­t*in­nen sind am frühen Dienstagmorgen zu Durchsuchungen in Köln, Leverkusen und Erftstadt ausgerückt, um dem Verdacht der Fälschung von Corona-Impf- und -Testzertifikaten nachzugehen. Die Ermittlungsgruppe „Stempel“ habe deswegen insgesamt 40 Wohnungen und eine Arztpraxis durchsucht, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Köln mit.

Einem in Köln niedergelassenen Arzt werde zur Last gelegt, Impfbescheinigungen ohne tatsächlich durchgeführte Corona-Impfungen ausgestellt zu haben. In weiteren Verfahren werde den Beschuldigten vorgeworfen, gefälschte Impfzertifikate hergestellt beziehungsweise gefälschte Testnachweise oder Impfpässe beschafft und verwendet zu haben. Zwischen den einzelnen Ermittlungsverfahren bestehe nach aktuellem Stand aber kein Zusammenhang. (dpa)

Ärz­t:in­nen befürworten Lockerungen

In der Ärzteschaft werden Überlegungen für eine schrittweise Lockerung der Coronaregeln gutgeheißen. „Die Gesellschaft braucht einen Plan für schrittweise Lockerungen, diesen aber selbstverständlich mit Augenmaß“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag). „Dies gilt vor allem auch, weil die Zahlen ja erkennen lassen, dass wir auch den Scheitelpunkt der Omikron-Welle überschritten haben.“

In einem am Montag bekannt gewordenen und zwischen Kanzleramt, Vorsitz und Co-Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) abgestimmten Vorschlag ist davon die Rede, dass bis zum 20. März die Coronaschutzmaßnahmen weitgehend und stufenweise wegfallen sollen. Bei dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Papier handelt es sich um eine Diskussionsgrundlage für einen Beschlussentwurf für die Bund-Länder-Gespräche.

Auch der Ärzteverband Marburger Bund hält ein gestuftes Vorgehen für einen „richtigen Ansatz“. „Es kann nur schrittweise gehen und mit Augenmaß“, sagte Verbandschefin Susanne Johna der Neuen Osnabrücker Zeitung (Dienstag). Als letztes sollte die FFP2-Maskenpflicht fallen. Diese sei angesichts der noch hohen Infektionsaktivität gerade in Innenräumen unentbehrlich. „Wahrscheinlich wird man sie erst im Frühsommer nicht mehr brauchen, in Teilbereichen des Gesundheitswesens werden sie aber wohl zum Alltag gehören“, sagte Johna voraus.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, sieht „viel Vernünftiges in diesem Papier.“ Dass man aber die Lockerungen an kalendarische Daten festmache, halte er „für problematisch, denn das Virus kümmert sich nicht um den kalendarischen Frühlingsanfang“, sagte Montgomery den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag). „Sinnvoller wäre es, das an einen Mix von Daten zu Hospitalisierungen, Intensivbettenbelegungen und die Inzidenz der Neuinfektionen zu binden“, schlug er vor.

Die Beschlussvorlage beinhaltet einen Drei-Stufen-Plan, der einen Wegfall aller Schutzmaßnahmen außer der Maskenpflicht bis zum 20. März vorsieht. Der in der Beschlussvorlage nicht genau terminierte erste Lockerungsschritt sieht private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene statt mit bisher zehn Personen für bis zu 20 Personen vor, wobei es hierüber noch keine Einigung zwischen Bund und Ländern gibt. Für Ungeimpfte sollen die bisherigen Kontaktbeschränkungen aber bis zum 19. März bestehen bleiben.

Im Einzelhandel sollen im ersten Schritt bundesweit keine Beschränkungen mehr beim Zugang bestehen. Der Zugang ohne Kontrollen ist aber inzwischen sowieso bereits weitgehend in den Bundesländern gestattet.

Der zweite Lockerungsschritt wird in der Vorlage auf den 4. März terminiert. Ab dann soll überall in der Gastronomie die 3G-Regelung gelten, auch Ungeimpfte mit einem aktuellen Test können dann in die Gastronomie. Dasselbe soll für Übernachtungsangebote gelten, für Diskotheken und Klubs soll dann die 2G-Plus-Regelung greifen. Das heißt, Ungeimpfte sollen hier weiter zunächst ausgeschlossen bleiben.

Im zweiten Schritt sollen außerdem wieder mehr Menschen zu überregionalen Großveranstaltungen zugelassen werden. Ab dem 20. März sollen dann alle tiefergreifenden Schutzmaßnahmen entfallen. Neben Kontakt- und Zugangsbeschränkungen soll dann auch die Homeofficepflicht auslaufen. Arbeitgeber können Homeoffice aber weiter anbieten, insbesondere bei Großraumbüros. Die Maskenpflicht soll aber über den 20. März hinaus in Innenräumen sowie Bussen und Bahnen gelten. (afp/dpa)

Virologe Stöhr für schnellere Lockerungen

Der Virologe Klaus Stöhr rief die Regierungschefs von Bund und Ländern in den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Dienstagsausgaben) zu schnelleren Lockerungen auf.

„Man muss überall dort lockern, wo es nachweislich nicht zu Corona-Ausbrüchen kommt“, sagte Stöhr. „Eine Aufhebung aller G-Regeln in Einzelhandel und in Gastronomie ist zwingend notwendig, da beides nie Hotspots waren.“ Der Epidemiologe kritisierte die am Montag bekanntgewordene Beschlussvorlage für das Bund-Länder-Treffen am Mittwoch, laut der schrittweise gelockert werden soll. „Da den Krankenhäusern offensichtlich keine Überlastung droht, muss ein weiteres Herauszögern von Lockerungen genau begründet werden: mit Zahlen und Fakten“, sagte Stöhr dem RND.

Wieder Zehntausende bei Coronademos

In zahlreichen deutschen Städten sind am Montagabend erneut zehntausende Menschen auf die Straßen gegangen, um gegen die Coronamaßnahmen zu protestieren. Allein in Thüringen gingen insgesamt rund 23.000 Teilnehmer bei 85 überwiegend nicht angemeldeten Versammlungen auf die Straße. In den Landkreisen Görlitz und Bautzen in Sachsen wurden 12.200 Teilnehmer gezählt. Den Mitteilungen der Polizei zufolge verliefen die oft als „Spaziergänge“ deklarierten Proteste in den meisten Fällen friedlich.

In Weimar wurde eine Polizeibeamtin durch einen „tätlichen“ Angriff leicht verletzt. In Kaiserslautern biss ein Mann einem Polizisten in die Hand, als dieser seine Personalien feststellen wollte. Er widersetzte sich der Festnahme und verletzte dabei einen weiteren Polizisten leicht am Arm. In Hildesheim „entblößte“ sich eine Demonstrantin bei einer Kontrolle „eigenständig bis auf ihre Unterwäsche“. Sie konnte nach Feststellung ihrer Personalien weiterdemonstrieren.

Vereinzelt schritt die Polizei ein, um Zusammenstöße mit Gegendemonstranten zu unterbinden. Vielerorts stellte die Polizei erneut Verstöße gegen Versammlungsauflagen und Coronaschutzmaßnahmen fest. Die Behörden erstellten deshalb hunderte Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten sowie Strafanzeigen wegen Beleidigungen, Widerstand gegen die Polizei und des Mitführens verbotener Gegenstände. (dpa)

Knapp 160.000 Neuinfektionen

Das Robert Koch-Institut (RKI) meldet 159.217 Positivtests binnen 24 Stunden. Das sind 10.354 Fälle weniger als am Dienstag vor einer Woche, als 169.571 Neuinfektionen gemeldet wurden. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz sinkt auf 1.437,5 von 1.459,8 am Vortag.

243 Menschen starben im Zusammenhang mit dem Virus. Damit erhöht sich die Zahl der gemeldeten Todesfälle auf 120.220. Insgesamt fielen in Deutschland bislang mehr als 12,58 Millionen Coronatests positiv aus. (rtr)

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Demo vor Haus von Kretschmann

Kritiker der Coronapolitik haben den zweiten Tag in Folge in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses von Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) protestiert. Rund 350 Menschen seien am Montagabend in einem Abstand von 50 bis 100 Metern am Haus des Regierungschefs in Sigmaringen vorbeigelaufen, bestätigte ein Sprecher der Polizei am Dienstag. Für ein paar Minuten hätten sie angehalten und ein Trillerpfeifenkonzert angestimmt. Es habe keine weiteren Zwischenfälle gegeben. Die Versammlung sei nicht angemeldet gewesen. Ob der Ministerpräsident zu dem Zeitpunkt zu Hause war, konnte der Sprecher nicht sagen. Zunächst hatte die Schwäbische Zeitung berichtet.

Bereits am Sonntag hatten rund 60 Demonstranten versucht, zu dem Wohnhaus Kretschmanns vorzudringen. Eine kleine Gruppe habe dabei versucht, eine Absperrung der Straße zu umgehen. Dies sei jedoch verhindert worden. Kretschmann war am Sonntag nicht daheim. Der Vorfall rief viel politische Empörung hervor. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) warf den Demonstranten „Psychoterror“ vor.

In der Pandemie ist es mehrfach vorgekommen, dass der Protest von Gegnern der Coronamaßnahmen vor die Wohnhäuser von Politikerinnen und Politikern getragen wurde. Für bundesweite Aufmerksamkeit sorgte etwa ein Fackelaufmarsch vor dem Wohnhaus der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) Anfang Dezember. Kretschmann hatte den Vorfall damals scharf verurteilt. (dpa)

Pflegepersonal in Australien streikt erstmals seit fast zehn Jahren

Tausende von Kran­ken­pfle­ge­r*in­nen legen in Australiens bevölkerungsreichstem Bundesstaat New South Wales zum ersten Mal seit fast einem Jahrzehnt die Arbeit nieder. Hintergrund des zunächst auf 24 Stunden angesetzten Streiks ist der durch die Pandemie verschärfte Pflegepersonalmangel und schlechte Lohnbedingungen. Mitarbeiter aus rund 150 Krankenhäusern versammeln sich vor dem Parlamentsgebäude in Sydney mit Plakaten, auf denen „Müde, erschöpft, abgekämpft und ausgebrannt“, „Wir brauchen sofort mehr Pfleger“ und „Sagt uns nicht, dass wir klarkommen sollen“ zu lesen ist. Sie fordern eine Lohnerhöhung von mehr als 2,5 Prozent und einen besseren Pflegepersonalschlüssel in Krankenhäusern. Gespräche mit der Regierung waren zuvor gescheitert. (rtr)

Intensivmediziner: Lockerungen in Stufen sinnvoll

Der Intensivmediziner Christian Karagiannidis hält die angedachten Lockerungen der Coronamaßnahmen für grundsätzlich sinnvoll. Vor allem das Stufenkonzept sei wichtig, sagt das Mitglied des Expertenrats der Bundesregierung in der ARD. Es sollte aber angepasst sein an die Zahlen. Es dürfe am 20. März auch nicht alles auslaufen. Zumindest die Möglichkeit der Maskenpflicht und des Abstandsgebots sollte im Gesetz verstetigt werden. „Weil ich befürchte, dass wir es im Herbst/Winter nochmal brauchen werden.“

Karagiannidis fordert zudem ein zentrales Bundesinstitut zur Sammlung der Hospitalisierungsdaten. Man habe noch immer keinen tagesaktuellen Überblick über die Lage in den Krankenhäusern. Eine wesentliche Lehre der Pandemie sei, dass dieses Defizit beseitigt werden müsse, damit man im nächsten Herbst und Winter gut vorbereitet sei. (rtr)

Gesundheitsminister wollen gestuftes Verfahren bei Pflege-Impfpflicht

Die Gesundheitsminister der Länder sind sich nach Angaben ihrer Vorsitzenden weitgehend einig, die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal ausgewogen und in einem gestuften Verfahren umzusetzen. Auch wenn noch viele Fragen offen seien, solle das Gesetz vollzogen und umgesetzt werden, sagte Petra Grimm-Benne (SPD) am Montag in Magdeburg. Es gebe eine große Einigkeit in den Ländern über ein gestuftes Verfahren ab Mitte März. Ein Beschluss zu dem Thema wurde allerdings nicht gefasst.

Binnen 14 Tagen sollten die betroffenen Beschäftigten einen Impfnachweis vorweisen, sagte Grimm-Benne. Alle die, die sich noch impfen lassen wollen oder beispielsweise erst eine Impfung haben, sollten weiterarbeiten dürfen. Es solle auch unterschieden werden zwischen Arbeitnehmern, die direkt an Patienten arbeiten, und solchen, die andere Tätigkeiten ausüben.

Wenn die Arbeitgeber oder Gesundheitsämter die Gefährdung der Versorgung annähmen, solle es möglich sein, dass ein nicht geimpfter Arbeitnehmer für eine Übergangszeit weiterbeschäftigt werden darf, erklärte Grimm-Benne, die Gesundheitsministerin in Sachsen-Anhalt ist. Dann sollten Auflagen wie eine tägliche Testung oder Arbeit im Vollschutz greifen, auch der Wechsel an einen anderen Arbeitsplatz sei möglich.

„Das sind aber alles Einzelfallentscheidungen. Wir sind der Auffassung, es gehört ein geordnetes Anhörungsverfahren dazu“, sagte Grimm-Benne. Das brauche Zeit. Es gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. „Aber: Wir sagen, wenn alle Punkte geklärt sind, dann muss man auch irgendwann mal über ein Betretungsverbot sprechen, wenn keine anderen Gründe vorliegen.“

Die Impfpflicht gilt ab dem 15. März für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, für Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure. Die Gesundheitsämter sollen letztlich über eventuelle Betretungsverbote entscheiden. Über die Umsetzung hatte es jüngst heftige Diskussionen gegeben. (dpa)

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Die Coronapandemie geht um die Welt. Welche Regionen sind besonders betroffen? Wie ist die Lage in den Kliniken? Den Überblick mit Zahlen und Grafiken finden Sie hier.

▶ Alle Grafiken

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.