Hauptversammlungen während Pandemie: Protest braucht Präsenz
Seit Corona halten Firmen ihre Hauptversammlungen online ab. Aktionärsvertreter:innen beklagen nun: Das schränke Kritikmöglichkeiten ein.
BERLIN taz | Seit der Pandemie halten fast alle Konzerne ihre Hauptversammlungen online ab, oft ohne Rederecht der Anteilseigner:innen. Darüber regt sich nun Widerstand bei Aktionärsschützern und Investoren. „Ohne Nachfragen und Interaktion stellt sich schon die Sinnfrage“, sagt Tilman Massa vom Dachverband Kritische Aktionäre.
Laut einer Studie des Branchenverbands BVI ließen lediglich 5 Prozent der Unternehmen aus DAX, MDAX und TecDAX ihre Aktionär:innen bei den digitalen Hauptversammlungen 2020 zu Wort kommen. Grundlage dafür sind die Pandemieregeln für Hauptversammlungen, die der Bundestag Anfang September bis August 2022 verlängert hat.
Das passt den Kritischen Aktionären nicht. Die Onlinehauptversammlungen drohten zu einer reinen Werbeshow zu verkommen, sagt Massa. Vorab Fragen einzureichen sei zwar möglich, Nachfragen seien aber meist nicht gestattet. Die Kritischen Aktionäre fordern, dass Vorstand und Aufsichtsrat im Gegenzug zumindest ihre Reden vorab veröffentlichen.
Für die Konzerne gibt es gute Gründe, beim Onlineformat zu bleiben: Sie sparen Kosten, Siemens etwa lädt sonst 10.000 Menschen in die Münchener Olympiahalle. Und Firmen wie RWE, Rheinmetall oder Bayer bleiben so von öffentlichkeitswirksamen Protesten verschont. „Man muss den Konzernen aber auch das bittere Ende ihrer Lieferketten vor Augen führen können“, so Massa.
Nur eine Übergangslösung?
Für Hybridlösungen fordern die Kritischen Aktionäre klare gesetzliche Regelungen, die das Rederecht der Aktionär:innen wahren, gleich ob online oder in der Halle. Zurzeit bestehe die Gefahr, dass ein technisches Problem die gesamte Hauptversammlung anfechtbar mache.
Die Konzerne versuchen aktuell, aus der Corona-Übergangslösung eine dauerhafte zu schaffen. „Das ist schlecht für die Aktionärsdemokratie“, sagt ein Sprecher des BVI. Der Aktionärsverband fordert, schnell wieder Hauptversammlungen in Präsenz abzuhalten.
Bei der Telekom soll das im April im nächsten Jahr mit Hygienekonzept der Fall sein. „Die einstweilige Rückkehr zur Präsenz-Hauptversammlung ist erstmal kein Rückschritt, und nun sollten sich Unternehmen gemeinsam mit den Aktionären in Ruhe anschauen, wie man die Hauptversammlungen sinnvoll modernisieren könnte“, sagt der BVI-Sprecher. Der Dialog zwischen Aktionären und Unternehmen müsse dabei eine zentrale Rolle spielen und erhalten bleiben. Sonst drohe wieder ein „Vorstandsfernsehen“ ohne Debatte.