: Haftstrafe im Münster-Prozess
Die Mutter eines Opfers hatte die Vergewaltigungen nicht verhindert
Die Mutter eines Opfers im Missbrauchskomplex Münster soll nach einem Urteil des Landgerichts wegen Beihilfe durch Unterlassung für 7 Jahre und 9 Monate in Haft. Nach Überzeugung der Richter wusste die Mutter, dass ihr damaliger Lebensgefährte ihren Sohn schwer sexuell missbraucht hatte. Die heute 32-Jährige habe die Vergewaltigungen aber nicht verhindert, hieß es in der Urteilsverkündung am Mittwoch in Münster.
Damit liegt das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von 10 Jahren gefordert hatte. Einer der Verteidiger hatte sich für eine Gefängnisstrafe von 6 Jahren ausgesprochen, ein anderer hatte kein Strafmaß genannt.
Die Frau hatte vor den Plädoyers überraschend noch ein Teilgeständnis abgelegt. Sie hatte am vorletzten Prozesstag eingeräumt, seit Oktober 2019 den Missbrauch für möglich gehalten zu haben. Sie sei aber nicht in der Lage gewesen, die Beziehung zu beenden. In ihrem letzten Wort äußerte die Mutter ihr Bedauern. Zum Prozessbeginn hatte sie die Vorwürfe noch bestritten.
Der Stiefvater, ein IT-Techniker, gilt als Drahtzieher in dem Komplex, der sich um Vergewaltigungen von Kindern in einer Gartenlaube in Münster und an anderen Orten in Deutschland dreht. Der Mann wurde im Hauptprozess zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Fall kam im Juni 2020 ans Licht. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. In dem Tatkomplex wurden bereits mehrere Männer und eine Frau zu Freiheitsstrafen verurteilt. (dpa)
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