Öffentlicher Dienst der Länder: Hoffnung auf 5 Prozent mehr

Die Tarifverhandlungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder starten. Noch liegen Gewerkschaften und Arbeitgeber weit auseinander.

Polizistinnen bei einer Veranstaltung im Freien.

Können auf mehr Lohn hoffen: Polizeianwärterinnen in Sachsen-Anhalt bei der Vereidigung 2021 Foto: Matthias Bein/dpa

BERLIN taz | An diesem Freitag starten die Verhandlungen für den öffentlichen Dienst. Noch ist unklar, wer schneller verhandeln wird: Die SPD mit Grünen und FDP über die nächste Bundesregierung oder die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und der Deutsche Beamtenbund (DBB) mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über ihren neuen Tarifvertrag. Auf jeden Fall ist nicht davon auszugehen, dass es schon in ersten Verhandlungsrunde zu einer Annäherung der Positionen kommen wird.

Unmittelbar betroffen von den Verhandlungen sind die 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Länder mit Ausnahme von Hessen, das 2004 aus der TdL ausgetreten ist und seitdem in Eigenregie verhandelt. Hinzu kommen noch knapp 1,4 Millionen Be­am­t:in­nen sowie eine Millionen Versorgungsempfänger:innen, also Pensionäre, auf die das Tarifergebnis üblicherweise übertragen wird.

Verdi und DBB fordern eine Entgelterhöhung von 5 Prozent, mindestens jedoch 150 Euro monatlich mehr. Für Auszubildende, Studierende und Prak­ti­kan­t:in­nen fordern die Gewerkschaften 100 Euro mehr. „Angesichts einer steigenden Inflation geht es um den Erhalt von Kaufkraft für alle Beschäftigten der Länder“, begründet das Ver.di-Chef Vorsitzende Frank Werneke. Die Löhne für Beschäftigte im Gesundheitswesen sollen um 300 Euro angehoben werden. Es müsse „jetzt endlich honoriert werden“, dass sie „mit maximalem Einsatz gegen die Corona-Pandemie gekämpft“ hätten, so Werneke.

Die TdL bietet wie üblich erstmal nichts. Den eingefahrenen Ritualen der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst entsprechend, dürfte sie ihr erstes Angebot erst ein paar Tage vor der dritten Verhandlungsrunde Ende November präsentieren. Die Forderungen der Gewerkschaften bezeichnet der TdL-Verhandlungsführer und niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) als „illusorisch“. Angesichts der großen Löcher, für die Corona in den Landeskassen gesorgt habe, gäbe es nur „wenig Spielraum für Gehaltssteigerungen“.

Arbeitgeber: Kein Angebot, aber eigene Forderung

Keine Frage: Es geht um viel Geld. Ein Lohnerhöhung von einem Prozent bedeutet Mehrkosten für die Länder von rund 1,37 Milliarden Euro im Jahr, 5 Prozent kosteten also 6,85 Milliarden Euro. Hinzu käme, dass durch die geforderten Mindestbeträge schlechter bezahlte Beschäftigte eine deutlich höhere prozentuale Lohnsteigerung erhalten würden. So würde sich das Gehalt einer Schleusenwärterin um bis zu 6,25 Prozent erhöhen, das eines Pflegehelfers um bis zu 12,8 Prozent. Das ergäbe summiert Mehrkosten für die Länder von jährlich 7,5 Milliarden Euro.

Auf der anderen Seite steht allerdings, dass die Länder nach den Coronaausfällen vom Vorjahr jetzt wieder mit spürbar höheren Steuereinnahmen rechnen können, laut Steuerschätzung sollen sie bis 2025 um jährlich 2,8 Prozent steigen.

Soweit die grundsätzliche Ausgangslage, die trotz allen Säbelrasselns eigentlich nicht nach einem längeren Arbeitskampf aussieht, der über ein paar Warnstreiks hinausgeht. Aber es gibt einen Haken: Verkompliziert werden die Tarifverhandlungen diesmal allerdings dadurch, dass die Arbeitgeberseite zwar nicht mit einem Angebot, aber dafür mit einer Forderung in die Gespräche geht: Mit Nachdruck verlangt sie von den Gewerkschaften, dass sie sich bereit erklären, per Tarifvertrag ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum „Arbeitsvorgang“ auszuhebeln.

Dabei geht es um die Frage, welchen Stellenwert bestimmte Tätigkeiten für die Eingruppierung von Beschäftigten haben. Was nach einem drögen Verwaltungsdetail klingt, sorgt konkret gerade für mächtigen Ärger im Justizbereich. Denn dort erstreckt sich mittlerweile die Arbeit von Justizfachangestellten über ein breites Feld von eher anspruchslosen bis zu komplexeren Tätigkeiten, also von Sortierarbeiten in der Poststelle bis zur finalen Bearbeitung einer Akte.

Umstrittene Neubewertung des „Arbeitsvorgangs“

Im Fall einer Berliner Justizfachangestellten hat nun unlängst das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass entgegen der bisherigen Praxis eine höhere Eingruppierung zu erfolgen hat, wenn die Arbeit neben mehrheitlich einfachen auch schwierigere Tätigkeiten „in rechtserheblichem Ausmaß“ beinhaltet, wofür bereits ein Anteil von 15 Prozent ausreichend sein kann. Für die Länder droht diese gerichtliche Bewertung des Arbeitsvorgangs teuer zu werden, sehen sie sich doch inzwischen mit Tausenden solcher Eingruppierungsklagen konfrontiert.

Deswegen haben die Länder einerseits Verfassungsbeschwerde gegen das Karlsruher Urteil eingelegt, versuchen jedoch andererseits auf dem Verhandlungswege eine Kostenreduzierung zu erreichen. „Wir wollen niemandem etwas wegnehmen, sondern nur den Konsens wiederherstellen, den es bei der Bewertung des Arbeitsvorgangs lange gab“, versicherte der TdL-Verhandlungsführer Reinhold Hilbers gegenüber dem Handelsblatt.

Doch genau daran hat die Gewerkschaftsseite erhebliche Zweifel. Sie zeigt sich zwar gesprächsbereit, eine gemeinsame Lösung für das konkrete Problem im Justizbereich zu finden, lehnt aber eine generelle Vereinbarung für den gesamten öffentlichen Dienst strikt ab, wie es die Länder fordern. Denn das könnte zu einer generellen Neubewertung des Arbeitsvorgangs führen.

Die Folgen könnten Herabgruppierungen von vielen Beschäftigten sein, die dann weniger verdienen würden als heute, befürchtet das für den öffentlichen Dienst zuständige Verdi-Vorstandsmitglied Christine Behle. „Das werden wir natürlich nicht zulassen“, gibt sich Behle kämpferisch und spricht von einem „ganz dicken Konflikt“. Verdi könne hier „überhaupt nicht nachgeben“.

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