Bund-Länder-Runde zur Pandemie: Coronatests kosten ab Oktober Geld
Kanzlerin Merkel und die Länder-ChefInnen haben das Aus der Gratis-Coronatests beschlossen. Für Ungeimpfte gilt ab August Testpflicht für Innenräume.
So brachte der Bayer schon mal eine zentrale Botschaft unters Volk – vor allen anderen, selbstverständlich. Auf der Tagesordnung der Runde standen zwei Punkte: Wie weiter im Kampf gegen die Pandemie? Und wie wird den Opfern der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geholfen? Die Kanzlerin und die RegierungschefInnen der Länder fassten mehrere Beschlüsse, die Merkel in einer Pressekonferenz nach den Beratungen verkündete.
Erstens: Die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite wird verlängert. Die Pandemie sei wegen der Delta-Variante des Coronavirus noch nicht vorbei, sagte Merkel – und auch „beim Impfen sind wir nicht da, wo wir hinmüssen“. Die Kanzlerin warb engagiert dafür, die Impfangebote wahrzunehmen. Es gebe jetzt genug Impfstoff, sagte sie. Damit schütze jeder sich selbst, aber auch diejenigen, die nicht geimpft werden könnten. Dies sei „ein Beitrag für die Gemeinschaft“. Das Impftempo in Deutschland habe derzeit erheblich nachgelassen.
Als Ziel nannte Merkel eine Impfquote von deutlich mehr als 70 Prozent bis hin zur Marke von 80 Prozent. Vollständig geimpft sind bisher 45,8 Millionen Menschen oder 55,1 Prozent aller EinwohnerInnen. Für einen Grundschutz der ganzen Gesellschaft reicht das nicht aus.
Rascher Anstieg der Infektionen
Im Kampf gegen eine vierte Coronawelle müssen sich Nichtgeimpfte auf mehr Testpflichten und ein Ende der kostenlosen Schnelltests für alle einstellen – ganz so, wie es Söder vorhersagte. So verständigten sich Bund und Länder darauf, dass die Coronatests für Ungeimpfte ab dem 11. Oktober kostenpflichtig werden. Der Zeitraum ist extra so bemessen, dass sich Menschen bis dahin noch den vollen Impfschutz holen können.
Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, soll es aber weiterhin Gratis-Schnelltests geben. Dies gilt etwa für Schwangere oder Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Außerdem beschloss die Bund-Länder-Runde eine Testpflicht für Ungeimpfte. Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, muss ab dem 23. August für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen. Coronatests für Ungeimpfte würden nun noch wichtiger, betonte Merkel.
Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und SchülerInnen. Merkel sagte, es werde nun angesichts steigender Infektionszahlen bei allen Ungeimpften voll auf das Testen gesetzt. Das heißt aber auch: Für Ungeimpfte wird es auf Dauer teurer, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, weil sie Tests benötigen.
Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen ist vom niedrigen Niveau des Sommers rasch angestiegen. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) von Dienstagmorgen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz nun bei 23,5 – am Vortag waren es noch 23,1 gewesen, beim jüngsten Tiefststand vor gut einem Monat 4,9.
30 Milliarden für Wiederaufbau
Außerdem verständigte sich die Runde auf weit reichende Hilfen für Opfer der Flutkatastrophe. Es soll ein nationaler Wiederaufbaufonds von 30 Milliarden Euro aufgelegt werden – als Sondervermögen des Bundes. Wiederaufbaumaßnahmen der Länder in Höhe von 28 Milliarden Euro sollen je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden. Die Beteiligung der Länder soll laut einem Beschlussentwurf für die Bund-Länder-Runde über eine Anpassung der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens über 30 Jahre erfolgen.
Die Differenz von 2 Milliarden Euro ergibt sich aus Schäden an Bundeseinrichtungen: Bei der Hochwasserkatastrophe, die vor allem Regionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz traf, hatte es auch Schäden etwa an Brücken, Schienenwegen und Autobahnen gegeben.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) kündigte laut der Deutschen Presseagentur während der Beratungen ein schnelles Tempo beim Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe an. Und er dankte den anderen Ländern für die große Solidarität nach der schlimmen Katastrophe. Er berichtete von einem immensen Schadensausmaß. „Wir müssen jetzt sofort beginnen“, habe Laschet gesagt.
Für den Aufbaufonds ist ein Bundesgesetz geplant. Der Bundestag wird voraussichtlich am 25. August zu einer Sondersitzung zusammentreten, um die Hilfen für den Wiederaufbau auf den Weg zu bringen. Darauf haben sich Union und SPD nach Medienberichten geeinigt. Der Bundesrat muss den Fonds billigen. Der Bundestag dürfte auf der Sitzung auch über eine geplante vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Firmen beraten, die von der Katastrophe betroffen sind. Damit soll eine Pleitewelle verhindert werden.
Der Aufbaufonds soll sich am Fonds nach der Flut 2013 orientieren, als etwa die Elbe über die Ufer trat. Damals ging es um ein „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe“. Der Fonds finanzierte Hilfen zur Reparatur von Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur. Mittel flossen an geschädigte Privathaushalte und an Unternehmen, soweit die Schäden nicht durch Versicherungen abgedeckt waren.
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