Datenschützer gegen Spähsoftware an Hochschulen: Verstoß gegen Recht und Gesetz

Studierende werden bei Online-Klausuren teilweise massiv überwacht. Dieser Praxis will der Datenschutzbeauftragte von BaWü nun einen Riegel vorschieben.

Mann mit Laptop und Mikrofon

Stefan Brink, Baden-Württembergs Landesbeauftragter für Datenschutz Foto: Sebastian Gollnow/dpa

STUTTGART dpa | Als erster Datenschützer bundesweit geht der baden-württembergische Landesbeauftragte gegen den Einsatz von Überwachungssoftware bei Online-Prüfungen in Hochschulen vor. Bei einer Reihe von Examen mit Fernaufsicht über das Internet („Proctoring“) sei an Hochschulen im Südwesten in der Corona-Zeit gegen Recht und Gesetz verstoßen worden, erklärte der Datenschutzbeauftragte Stefan Brink am Samstag in Stuttgart.

„Dauerhafte Kontrolle von Studierenden in Prüfungssituationen durch technische Tools, die zu stark ins Private gehen, ist nicht akzeptabel.“ Bei dem Versuch, Betrugsversuche von Studierenden am heimischen Rechner zu verhindern, seien manche Lehrkräfte über das Ziel hinausgeschossen.

Brink hat einen ab sofort geltenden Vorgabenkatalog erarbeitet, der über das Landeshochschulgesetz hinausgeht, um Verstöße gegen den Datenschutz und die IT-Sicherheit zu verhindern. Zwar soll Videoaufsicht erlaubt sein, aber es soll ein Aufzeichnungsverbot gelten. Auch der Einsatz von Plattformen zur Fernaufsicht, die den Rechner des Prüflings scannen und damit auch Zugang zu persönlichen Daten erhalten, ist künftig nicht mehr erlaubt. Damit dürfen Unis und Fachhochschulen fortan praktisch keine Online-Tools des US-Anbieters Proctorio mehr anwenden. Mit der Software können Geräte „durchforstet“ werden, ob sich Hilfsmittel darauf befinden.

Zahlreiche Studentinnen und Studenten mussten eine Software auf ihren Rechner spielen, um an einer Prüfung von zuhause teilnehmen zu können. Es habe eine ganze Reihe von Hinweisen und Beschwerden gegeben, sagte der Datenschutzbeauftragte. Mit der Software soll zum Beispiel verhindert werden, dass die Prüflinge Suchmaschinen benutzen oder etwas aus der Zwischenablage in die Klausur hineinkopieren.

Tracking von Augenbewegung sei „Hokuspokus“

Während des Examens mussten sie dann Kamera und Mikrofon anlassen und durften ihren Platz vor dem Rechner nicht verlassen. „Man wollte an der Mimik erkennen, ob jemand betrügt“, sagte Brink. „Das halten wir für Hokuspokus. Das sind massive Eingriffe in die Freiheit der Studentinnen und Studenten.“

Es könne auch nicht sein, dass sich manche Hochschulen vor Klausuren eine unzulässige Einwilligung von Studierenden einholen. „Es gab an den Hochschulen keine einheitlichen, sondern sehr unterschiedliche Lösungen für Online-Prüfungen – zum Teil auch waghalsige.“

Am Mittwoch hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte in Berlin ein Gutachten vorgelegt, in dem ebenfalls auf unzulässige Eingriffe in die Rechte der Studierenden hingewiesen wird. „Bei der raschen Digitalisierung des Prüfungswesens haben zahlreiche Universitäten im vergangenen Jahr ein Maß an Überwachung implementiert, das bei Präsenzprüfungen undenkbar wäre“, sagte der Anwalt David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. „Die Grundrechte der Studierenden sind dabei unter die Räder geraten.“ Das Gutachten soll als Grundlage für mögliche Klagen dienen. Der Verein sucht nun Studentinnen oder Studenten, die gegen die Überwachungspraxis rechtlich vorgehen wollen.

Landesdatenschützer will Hochschulen nun helfen

Während der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte darauf verzichtet, betroffene Hochschulen zu nennen, hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte vier Universitäten ausgemacht: die Technische Universität Darmstadt, die TU München, die Uni Erfurt, die Humboldt-Universität zu Berlin sowie viele Fernhochschulen.

Brink will den Hochschulen im Südwesten „bei der Suche nach passgenauen, datenschutzkonformen Lösungen“ helfen. Er sagt: „Natürlich müssen Prüfungssituationen einheitlich und fair organisiert werden. Auch müssen die Prüfungen, wenn immer nötig, beaufsichtigt werden.“ Er werde aber weiter darauf achten, dass die Bürgerrechte der Studierenden gewahrt werden. „Sie müssen ihre Rechte nicht aufgeben, um zeitnah an einer Prüfung teilnehmen zu können.“ Man sei aber in „guten Gesprächen“ mit dem Wissenschaftsministerium in Stuttgart und den Hochschulen, „damit künftig die Rechte der Studierenden bei Online-Prüfungen überall gewahrt werden“.

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