US-Gericht weist Klage gegen Facebook zurück

Facebook muss sich vorerst nicht von Instagram und Whatsapp trennen

Ein Rückschlag für die US-Regierung bei ihrem Versuch, vor Gericht die Zerschlagung von Face­book zu erreichen. Ein Richter in Washington wies eine entsprechende Klage der Handelsbehörde Feder Trade Commission (FTC) ab. Die FTC habe nicht belegt, dass Facebook ein Monopol im Markt für soziale Netzwerke habe, argumentierte er in seiner am Montag veröffentlichten Entscheidung. Allerdings ließ er der Behörde die Möglichkeit offen, binnen 30 Tagen eine neue, aktualisierte Klage einzureichen. Eine ähnliche Klage von mehr als 40 US-Bundesstaaten wies der Richter hingegen komplett ab.

Die FTC wirft Facebook in der im Dezember eingereichten Klage unfairen Wettbewerb vor und wollte eine Abspaltung der Tochterunternehmen Instagram und Whatsapp erreichen. Facebook habe die Foto-Plattform und den Chatdienst gekauft, um seine Dominanz vor den Rivalen zu schützen, lautet ihr Argument. Die Bundesstaaten untermauerten die Vorwürfe mit ihrer eigenen Klage.

Eine zentrale Frage ist nun, wie die Regierung von Präsident Joe Biden mit dem Fall verfahren will – die Klage stammt noch aus der Zeit seines Vorgängers Donald Trump. Allerdings wurde zur neuen FTC-Chefin jüngst Lina Khan ernannt – eine bekannte Kritikerin der Wettbewerbsposition großer Tech-Konzerne. Die Klage hatten der von Trump ernannte damalige FTC-Chef Joseph Simons und die beiden Kommissionsmitglieder der Demokratischen Partei auf den Weg gebracht, während die beiden Republikaner dagegen stimmten.

Der Richter hatte harsche Kritik für die Juristen der Behörde übrig. „In der Klage der FTC steht fast nichts Konkretes darüber, wie viel Macht Facebook in einem angemessen definierten Produktmarkt hatte und immer noch hat“, schrieb er. „Es ist, als wollte die Behörde, dass das Gericht einfach nur die allgemeine Überzeugung abnickt, dass Facebook ein Monopolist sei.“ Der rechtliche Begriff einer Monopolposition sei aber präzise definiert und beziehe sich auf einen klar abgegrenzten Markt.

Facebook hatte beim Gericht im März die Zurückweisung der FTC-Klage beantragt – unter anderem, weil die Behörde den Markt, in dem Facebook aktiv sei, zu vage umrissen habe. Die Facebook-Aktie schloss nach Bekanntwerden der Entscheidung des Richters um gut 4 Prozent im Plus – und überschritt dadurch beim Börsenwert erstmals die Marke von einer Billion Dollar (838 Milliarden Euro). (dpa)