Wildtierverbot im Zirkus: Klöckner scheitert im Bundesrat

Agrarministerin Klöckner wollte die Haltung von Wildtieren wie Elefanten im Zirkus verbieten. Doch sie hat die Rechnung ohne den Bundesrat gemacht.

Elefanten im Zirkus

Artistische Elefanten im Zirkus Krone in München Foto: Lindenthaler/imago-images

BERLIN taz | Es war eine Rekordsitzung: 135 Tagesordnungspunkte hatte der Bundesrat am Freitag in seiner 1006. Sitzung abzuhandeln – so viele wie nie zuvor in seiner 72-jährigen Geschichte. Irgendwo in der Mitte kam auch Punkt 85 zur Abstimmung: die Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und dem Zurschaustellen an wechselnden Orten, kurz: Tierschutz-Zirkusverordnung, noch kürzer: TierSchZirkV. Zentraler und umstrittenster Bestandteil dieser Verordnung ist das Verbot der Haltung bestimmter Wildtierarten im Zirkus.

Lange schien es wie eine Formsache, dass die Länderkammer die Verordnung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium durchwinken würde. Schließlich entsprach das Papier von Ressortchefin Julia Klöckner (CDU) ziemlich genau dem, was der Bundesrat in der Vergangenheit selbst oft gefordert hatte. Es sah neben einigen höheren Anforderungen an die Haltungsbedingungen ein Verbot einiger Wildtierarten vor: Elefanten, Giraffen, Nashörner, Flusspferde, Primaten und Großbären hätten demnach nicht mehr neu angeschafft werden dürfen.

Doch daraus wird nun vorerst nichts. Als TOP 85 am Freitagmittag schließlich aufgerufen wird, stimmen die Ländervertreter plötzlich überraschend gegen die Verordnung. Sie findet nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen und kann nun nicht in Kraft treten. Anderthalb Minuten dauert das Ganze. Nächster Tagesordnungspunkt.

Hintergrund ist, dass das Klöckner’sche Papier einigen der grünen Länderkollegen nicht weit genug ging. Sie wollten insbesondere noch weitere Tiere wie Großkatzen, Robben und Reptilien mit aufnehmen. Über den federführenden Agrarausschuss hatten sie im letzten Moment noch entsprechende Änderungsvorschläge eingebracht, die nun auch zur Abstimmung standen.

Unambitioniert und ungenügend

Der vorgelegte Entwurf sei unambitioniert und ungenügend, so die Kritik. Da dem Votum des Ausschusses wiederum die Bundesratsmehrheit nicht folgen wollte, kam es zum Patt – mit der Folge, dass die Verordnung für diese Legislaturperiode ganz vom Tisch ist.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte zur Begründung der Verordnung – ganz auf der Linie zahlreicher Tierrechtsorganisationen wie Peta, Vier Pfoten oder der Deutsche Tierschutzbund – mit konkreten Missständen argumentiert, die es in der Zirkustierhaltung gibt, oder auch mit dem Europavergleich: Viele EU-Staaten hätten bereits Wildtierverbote beschlossen, also dürfe Deutschland nicht Schlusslicht sein. Häufig wird auch die These ins Feld geführt, der Umgang mit Menschen bedeute per se permanenten Stress für Wildtiere.

Weitgehend unstrittig ist, dass es viele Missstände in der Haltung von Zirkustieren – wie auch in vielen anderen Haltungsformen – gibt. Auch die Ansicht, dass sich nicht jede Tierart für eine Haltung im Zirkus oder für regelmäßige Transporte eignet, hat viele Anhänger. So geht es etwa bei der Frage nach der Haltung von Elefanten in Zirkusbetrieben in der Realität nur noch darum, wie mit den wenigen verbliebenen Tieren verfahren wird, da Neuanschaffungen oder eine Nachzucht für Zirkusse in der Praxis ohnehin nicht mehr möglich sind.

Viele Tierschutzorganisationen fordern, die Politik müsse die Zirkusse zwingen, die Tiere umgehend in Auffangstationen abzugeben. Ob es für die einzelnen Elefanten jedoch tatsächlich ein besseres Leben darstellt, wenn sie aus ihrer seit Jahrzehnten gewohnten Umgebung gerissen und von den vertrauten Menschen getrennt würden, daran hegen aber nicht nur deren naturgemäß recht befangene Halter große Zweifel.

Missstände wirklich systemimmanent?

Heikel ist bei der Bewertung von Haltungsbedingungen aber vor allem die pauschale Einteilung in Wild- und domestizierte Tiere sowie in reisende und nichtreisende Betriebe, also die Frage, ob Tierquälerei im Zirkus tatsächlich „systemimmanent“ ist, wie die Verbotsbefürworter argumentieren.

Diese Einteilung wird jedoch den einzelnen Tierarten und Individuen wenig gerecht wie auch den sehr großen Haltungsunterschieden in den verschiedenen Unternehmen. So stützen sich Klöckner und die meisten Tierschutzorganisationen bei ihrer Argumentation auffällig oft auf wissenschaftliche Arbeiten, die sich gar nicht mit der eigentlichen Materie befassen, sondern beispielsweise ganz andere Haltungsformen zum Untersuchungsgegenstand haben.

Gerade bei der Raubkatzenhaltung verweisen Experten wie der US-Verhaltensforscher Ted Friend oder sein deutscher Kollege Immanuel Birmelin darauf, dass es tatsächlich sehr vorbildliche Haltungen von Löwen und Tigern in Zirkussen gebe, die mit der Haltung in zoologischen Gärten in Sachen Tierwohl zumindest konkurrenzfähig seien. Als Positivbeispiel wird dann oft der britische Raubtierlehrer Martin Lacey Jr. genannt, der mit seiner Frau den Münchner Circus Krone leitet.

Einen interessanten Vorschlag machte unlängst die ehemalige Berliner Tierschutzbeauftragte Diana Plange, eine vehemente Gegnerin von Wildtierzirkussen: Sie könne sich Ausnahmegenehmigungen für Tierlehrer vorstellen, die eine besonders vorbildliche Haltung nachweisen könnten, sagte sie dem „SZ-Magazin“ eine Art Zirkustier-TÜV. Martin Lacey Jr. wäre in ihren Augen ein solcher Tierlehrer.

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