Verbot von Wildtieren im Zirkus: Elefanten raus aus der Manege
Meist leben sie auf engem Raum und immer wieder müssen sie umziehen. Nun sollen Wildtiere aus Zirkussen verbannt werden – allerdings gleich nicht alle.
„Hier geht der Tierschutz vor“, betonte Klöckner. Mit der Verordnung komme man dabei einen großen Schritt voran. Voraussetzung sei aber eine wissenschaftliche Grundlage, damit ein Verbot rechtssicher sei und Bestand habe, falls dagegen geklagt werde. Für Tiere wie Großkatzen sei dies nach Expertenmeinungen bisher nicht der Fall. Ihr Ziel sei, das Verbot auszuweiten und etwa Großkatzen aufzunehmen. Für jede Tierart müssten die Bedingungen einzeln geprüft werden. „Sobald wir das rechtssicher regeln können, werden weitere Verbote folgen.“
In der vorgesehenen Verordnung sollen außerdem erstmals spezielle Anforderungen an die Haltung, den Transport und das Training aller Zirkustiere festgelegt werden, wie Klöckner erläuterte – dabei gehe es etwa um Käfige, die Versorgung durch fachkundige Personen, die Behandlung kranker oder verletzter Tiere, Transportmittel und die Beschränkung der Transportdauer „auf das notwendige Maß“. Alter, Veranlagung, Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Ausbildungsstand der Tiere sollen dabei eine Rolle spielen.
Klöckner sagte, es gehe nicht um pauschale Unterstellungen gegenüber Wanderzirkussen. „Aber die Zeit hat sich geändert, und auch die Sichtweise von Zirkusbesuchern hat sich geändert.“ Reisende Zirkusse seien im Jahr oft an 50 Orten, teils mit wenig Platz. Eine artgerechte Haltung sei daher teils nicht zu gewährleisten.
Tierschützer forderten, alle Wildtiere zu verbieten
Der Entwurf Klöckners wird derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt, zudem können nun Fachverbände und Bundesländer ihre Stellungnahmen abgeben. Anschließend soll der Bundesrat die Verordnung beschließen.
Tierschützer forderten, alle Wildtiere in Zirkussen zu verbieten. Der Entwurf sei nicht ausreichend, teilten 13 Organisationen gemeinsam mit – unter anderem, weil Tiger und Löwen vorerst nicht dabei seien. Das Anschaffungsverbot für die im Entwurf genannten Tiere sei richtig, aber reiche nicht aus – auch Tiere, die derzeit in Zirkussen gehalten würden, sollten nach Ablauf einer Frist „in geeignete Auffangstationen“ wie zum Beispiel Zoos abgegeben werden müssen.
Im Verordnungsentwurf heißt es, als Gegenargument werde angeführt, dass Wildtiere im Zirkus durch Training und Auftritte ausreichend Bewegung erhielten und kognitiv gefordert würden. Das gelte aber nicht für sogenannte „Schautiere“ wie Nashorn, Nilpferd und Giraffe, die lediglich im Rahmen der Vorstellungen dem Publikum vorgeführt würden.
Aber selbst Wildtiere, mit denen Dressuren eingeübt und gezeigt werden, würden in der Regel aufgrund begrenzter personeller und räumlicher Kapazitäten nur in der Einübungsphase beziehungsweise während der Vorführung beschäftigt.
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