Pläne der Großen Koalition: Eine Bilanz des Scheiterns

Am Freitag kommt der Bundestag zum letzten Mal in der Legislaturperiode zusammen. Es zeigt sich, welche Vorhaben die Koalition nicht umsetzen konnte.

Merkel am Mittwoch im Bundestag Foto: Michele Tantussi/reuters

BERLIN taz | Der Bundestag ist in seiner letzten Sitzungswoche und die Legislaturperiode neigt sich dem Ende entgegen. Nun wird deutlich, welche Pläne der Großen Koalition gescheitert sind, darunter auch einige zentrale Projekte.

So zum Beispiel das eigentlich geplante „Wehrhafte-Demokratie-Gesetz“, auch Demokratiefördergesetz genannt: Am Mittwoch erklärte die SPD es für „endgültig gescheitert“. Nach dem Mord an Walter Lübcke und den Anschlägen von Halle und Hanau galt das Wehrhafte-Demokratie-Gesetz als zentraler Bestandteil eines Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus.

Statt einer ständigen Neubewerbung um Gelder, sollten Initiativen gegen Rechtsextremismus langfristig finanziell abgesichert und damit gestärkt werden. Streitpunkt war jedoch vor allem eine Extremismusklausel, die das Bekenntnis geförderter Initiativen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlangte, der Union aber nicht weit genug ging.

Teil desselben Maßnahmenpakets war auch die Streichung des Wortes „Rasse“ aus dem Grundgesetz. Zunächst einigten sich SPD-Justizministerin Christine Lambrecht und CSU-Innenminister Horst Seehofer darauf, den Begriff zu ersetzen.

Auch keine Kinderrechte im Grundgesetz

Anfang Juni jedoch verkündete der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling, dass auch dieses Projekt nicht umgesetzt wird. Begründung: verfassungsrechtliche Bedenken und fehlende Zeit.

Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz habe bestätigt, dass jede Änderung der Verfassung die Tür zu neuen Auslegungen öffne. Deshalb seien auch beim Thema „Rasse“ sorgsame Überlegungen nötig, sagte Heveling. Die SPD spricht von einer Verzögerungstaktik.

Im Juni wurde auch klar, dass Kinderrechte vorerst nicht im Grundgesetz verankert werden. Das stand zwar im Koalitionsvertrag, konnte aber trotz jahrelanger Diskussion nicht umgesetzt werden. Ziel war es, die Rechte von Kindern zu stärken, mindestens symbolisch.

Dieses Vorhaben scheiterte am Ende nicht zuletzt an der Opposition, da für die Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit nötig gewesen wäre. Für Linkspartei und Grüne war der Vorschlag von SPD und Union nicht weitgehend genug.

Herzensangelegenheit der SPD gescheitert

Ekin Deligöz, Grünen-Fraktionssprecherin für Kinder- und Familienpolitik, sprach von einem „faulen Kompromiss, der keinerlei Fortschritt für die Kinderrechte in Deutschland bedeutet“. Hauptkritikpunkt: Die Formulierung, dass Kinder „angemessene“ Berücksichtigung finden sollten, sei viel zu schwach und bliebe hinter der UN-Kinderrechtskonvention zurück.

Obwohl Herzensangelegenheit der SPD und wichtiges Wahlkampfthema 2017, ist auch das Vorhaben von Arbeitsminister Hubertus Heil zur Beschränkung der „sachgrundlosen Befristung“ versandet. Der Entwurf sah vor, befristete Arbeitsverträge in Anzahl und Dauer deutlich zu reduzieren.

„Der Referentenentwurf ist so erkennbar spät ans Kanzleramt geschickt worden, dass klar war, dass es um den Wahlkampf der SPD geht und nicht darum, ein geregeltes Gesetzgebungsverfahren in Gang zu setzen“, kritisierte Peter Weiß, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, auf Anfrage der taz.

Das Arbeitsministerium wiederum teilte mit, dass in der Pandemie andere Themen wie die Stabilisierung des Arbeitsmarktes und die Abmilderung sozialer Folgen im Fokus stünden.

Tierwohllabel? Auch nicht.

Ein SPD-Vorschlag zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität ist ebenfalls gescheitert. Ein Entwurf von Justizministerin Lambrecht sah vor, dass Unternehmen bei Straftaten wie Betrug oder Umweltzerstörung mit hohen Geldstrafen belegt werden können – in Höhe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes. Die Union machte einen Strich durch die Rechnung: angeblich zu wirtschaftsfeindlich.

Und dann war da noch der von CDU-Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner lange verfolgte Plan, ein staatliches Tierwohllabel einzuführen. Auch hier konnten sich Union und SPD nicht rechtzeitig auf ein Gesetz einigen.

Das Label war für An­bie­te­r*in­nen von Fleischprodukten gedacht. Bei Einhaltung bestimmter Kriterien der Haltung, des Transports und der Schlachtung hätte es auf Verpackungen gedruckt werden dürfen. Die SPD kritisierte die fehlende Klarheit der Kriterien. Umstritten war auch die Freiwilligkeit des Labels.

Am Ende blieb also einiges auf der Strecke, was sich CDU, CSU und SPD ursprünglich auf die Fahnen geschrieben hatten. Ob davon nach der Wahl wieder etwas auf der Agenda landet, ist offen.

Denn was in einer Legislaturperiode nicht rechtzeitig in Gesetze gegossen und vom Bundestag verabschiedet werden kann, fällt der sogenannten Diskontinuität zum Opfer.

Das bedeutet: Nicht umgesetzte Vorhaben sind mit dem Ende der Legislaturperiode hinfällig. Nach September muss dementsprechend jedes Gesetz neu in den Bundestag eingebracht und neu verhandelt werden.

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