Kriegsverbrechen in Ex-Jugoslawien: Wieder lebenslänglich

Das UN-Kriegsverbrechertribunal bestätigt das erstinstanzliche Urteil gegen den früheren bosnisch-serbischen Armeechef Ratko Mladić.

Der ehemalige bosnisch-serbische Militärchef Ratko Mladic sitzt im Gerichtssaal

Das UN-Tribunal in Den Haag bestätigt die Verurteilung von Mladić Foto: Jerry Lampen/anp/ap/dpa

SPLIT taz | „Kriv je – Schuldig ist er!“ stand auf einem Plakat, das am Dienstag während der Urteilsverkündung vor dem Gebäude des ehemaligen UN-Tribunals in Den Haag von Überlebenden der Massaker hochgehalten wurde. Das Nachfolgegericht des Internationalen Strafgerichtshofs für Ex-Jugoslawien in Den Haag hat den früheren bosnisch-serbischen Armeechef Ratko Mladić erneut zu lebenslanger Haft wegen Völkermords, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.

Damit wurde das Urteil der 1. Instanz – allen Befürchtungen von Opferverbänden zum Trotz – voll und ganz bestätigt. Mladić war im November 2017 wegen seiner Verantwortung für den Genozid in Srebrenica im Juli 1995 mit über 8.000 Getöteten sowie weiterer Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Gegen das Urteil hatte er Berufung eingelegt.

Allerdings stufte das Gericht nicht wie von der Anklage erhofft die Massaker und die Verfolgung von sechs besonders durch den Terror betroffenen Gemeinden als Völkermord wie in Srebrenica ein. Vor allem 1992 waren in Foča, Vlasenica, Ključ, Sanski Most, Kotor Varoš und Prijedor grausame Verbrechen verübt worden, die serbische „Krisenstäbe“ gegen die nichtserbische Bevölkerung organisiert hatten.

Die Verbrechen in den Konzentrationslagern von Prijedor, wo im Sommer 1992 allein über 3.500 Menschen, Bosniaken und Kroaten, ermordet worden waren, sowie den Lagern und Vergewaltigungslagern in den anderen genannten Orten wurden vom Gericht zwar als systematische Verfolgung bewertet, nicht jedoch als Genozid.

Jahrelange Enttäuschung

Seit Jahren sind viele Überlebende aus den betroffenen Gemeinden sehr enttäuscht, dass Den Haag die systematische Kampagne der ethnischen Säuberungen 1992, der Zehntausende Zivilisten zum Opfer gefallen sind, nicht als Genozid eingestuft hat. Dennoch wurde das Urteil von Seiten der Opferverbände und der nichtnationalistischen Zivilgesellschaft mit Erleichterung aufgenommen, weil damit Gerüchte, Mladić könnte freigesprochen werden, ohne Zweifel widerlegt wurden. Jetzt ist erst einmal ein Schlussstrich unter das Kapitel Mladić und das UN-Tribunal in Den Haag gezogen.

Das Urteil sei eine laute Mahnung gegen Hass, Nationalismus und Leugnung. „Bis heute gehören die Kriegsziele von damals nicht der Vergangenheit an. Bis heute werden ethnische Grenzziehungen für die Region diskutiert. Diese völkische Idee verhöhnt alle Kriegsopfer und ist brandgefährlich für den Frieden in Europa“, heißt es in einer Presseerklärung von Manuel Sarazzin, dem osteuropapolitischen Sprecher von Bündnis90/die Grünen.

Er spricht sich strikt gegen alle Versuche aus, die Grenzen auf dem Balkan nach den Wünschen der Ethnonationalisten neu zu ziehen. Aussöhnungsprozesse vor Ort müssten seitens der EU intensiver unterstützt und in den EU-Beitrittsprozess einbezogen werden. „Die anstehende Reform der bosnischen Verfassung und des Wahlgesetzes muss dazu beitragen, dass die ethnische Spaltung in Bosnien und Herzegowina überwunden werden kann“, heißt es in der Stellungnahme.

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