Justiz kritisiert
Se­na­to­r*in­nen

Zuvor hatten Klaus Lederer und Ramona Pop deren Vorgehen
bei Coronahilfen bemängelt

Vonseiten der Berliner Justiz gibt es weiterhin deutliche Kritik an Äußerungen von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) und Kultursenator Klaus Lederer (Linke) zu Ermittlungen im Zusammenhang mit Betrug bei Coronahilfen. Die beiden Senatsmitglieder hatten Anfang Juni ihrerseits das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen Bezieher von Hilfsgeldern kritisiert, die unberechtigt erhaltene Zahlungen freiwillig zurücküberwiesen hatten. „Wir repräsentieren die dritte Gewalt, und wir erwarten, als dritte Gewalt auch ernst genommen zu werden“, sagte der Vorsitzende des Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrats (HRHS), Gregor Schikora, am Montag. „So was geht in dem Zusammenhang gar nicht.“

Rüge gefordert

In einem bereits am 9. Juni verschickten Schrei­ben an den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte der HRHS gefordert, das Verhalten von Pop und Lederer zu rügen. Davon, dass das inzwischen geschehen sei, sei ihm nichts bekannt, sagte Schikora. Zuvor hatte der Tagesspiegel (Montag) darüber berichtet.

Lederer und Pop hatten kritisiert, die Staatsanwaltschaft überziehe Menschen mit Ermittlungsverfahren, die unberechtigt erhaltene Mittel zeitnah zurückgezahlt hätten. Lederer hatte das unter anderem als „nur schwer verständlich“ bezeichnet, Pop hatte betont: „Mich ärgert dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft ganz besonders.“ In den ersten Wochen der Pandemie hatten Tausende Kleinunternehmer und Soloselbstständige in einem sehr einfachen Verfahren staatliche Soforthilfe beantragt. Wer anschließend feststellte, dass er doch nicht berechtigt sei, sollte das Geld zurücküberweisen. (dpa)