Beschluss des Europäischen Gerichtshofs: Polen muss Kohleabbau stoppen

Der EuGH fordert die sofortige Stilllegung für das Kohlekraftwerk Turow. Es könne sich negativ auf den Grundwasserspiegel Tschechiens auswirken.

Die Kühltürme von Turow fotografiert vom Ort Bogatynia in Polen aus

Dürfte bald aufhören zu rauchen: Kohlekraftwerk Turow Foto: Kacper Pempel/rtr

WARSCHAU dpa/taz | Polen muss nach einer einstweiligen Anordnung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) den Abbau von Braunkohle in Turow sofort einstellen. Der am Freitag veröffentlichte Beschluss geht auf eine Klage Tschechiens gegen das Nachbarland zurück. Tschechien hatte bemängelt, dass die Lizenz für den Tagebau ohne erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfungen verlängert worden sei.

Die Regierung in Prag befürchtet außerdem, dass der Grundwasserspiegel sinkt. Auch bemängeln Bewohner der angrenzenden tschechischen Grenzregion Belästigungen durch Lärm und Staub.

„Mega“, twitterte Greenpeace. „Ein guter Tag für den grenzübergreifenden Kampf für Klima- und Umweltschutz in Europa“, jubelten die sächsischen Grünen.

In dem Beschluss hieß es, die Argumente der tschechischen Seite erschienen begründet. Die Fortführung des Tagebaus könne sich mit hoher Wahrscheinlichkeit negativ auf den Grundwasserspiegel in Tschechien auswirken.

Fünf Prozent von Polens Energie

Polen habe zudem eine Behauptung nicht ausreichend untermauert, wonach ein einstweiliger Stopp die Rohstoffversorgung des angrenzenden Kraftwerks in Turow gefährde. Die Betreiber hätten Möglichkeiten, den Ausfall auszugleichen.

Das Kraftwerk in Turow produziert etwa fünf Prozent von Polens Energie. Kürzlich hatte die Regierung die Zulassung für den Braunkohletagebau in Turow bis 2044 verlängert. Dies stieß in Tschechien und im benachbarten Sachsen auf Kritik. Die Regierung in Prag reagierte erleichtert auf die einstweilige Anordnung. „Ein erster großer Sieg im Fall Turow“, schrieb der tschechische Umweltminister Richard Brabec bei Twitter.

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