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Ein Prozent reicht

Rot-Rot-Grün bremst für mehrere Jahre die Mietsteigerungen bei den landeseigenen Wohnungen

Die BewohnerInnen von Berlins rund 340.000 kommunalen Wohnungen müssen auf absehbare Zeit keine größeren Mieterhöhungen befürchten. Der Koalitionsausschuss von SPD, Linken und Grünen verständigte sich darauf, dass die Mieten der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften im laufenden Jahr auf dem aktuellen Stand bleiben und ab 2022 nur um maximal 1 Prozent im Jahr erhöht werden dürfen. Das solle bis 2025 gelten, hieß es am Freitag aus Koalitionskreisen.

Bei Neuvermietungen ist demnach geplant, 10 Prozent unter der im Mietspiegel definierten ortsüblichen Vergleichsmiete zu bleiben – soweit dadurch die Vormiete nicht unterschritten wird. Ausnahmen sollen aber möglich sein. Die Miete von BewohnerInnen kommunaler Wohnungen, die im Zuge des inzwischen nicht mehr gültigen Mietendeckels gesenkt worden waren, sollen der Vereinbarung zufolge nur langsam wieder steigen. Im Gespräch sind ab 2022 2 bis 3 Prozent pro Jahr, bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Über die Einigung hatte zuvor der Tagesspiegel berichtet. Der Senat werde sich voraussichtlich in der kommenden Woche mit dem Thema befassen, hieß es. Zuletzt war das Vorhaben dort aufgeschoben worden, weil sich die Koali­tionspartner über Detailfragen uneins waren.

Die Wohnungskonzerne Vonovia und Deutsche Wohnen hatten vor wenigen Tagen im Zuge ihres geplanten Zusammenschlusses bekannt gegeben, dass sie Mietsteigerungen in ihren Beständen bis 2026 begrenzen wollen: in den kommenden drei Jahren auf höchstens 1 Prozent jährlich, in den beiden folgenden Jahren im Rahmen des Infla­tionsausgleichs. (dpa)

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