Klage wegen Eurogate-Terminal erfolglos: Terminal darf erweitert werden

An­woh­ne­r*in­nen stritten mit der Stadt Hamburg um die Erweiterung im Hamburger Hafen. Die Pläne beruhten auf veralteten Wachstumsprognosen.

Container auf einem Schiff

Braucht in Hamburg eine große Logistik: Containerschiff beim Entladen Foto: Joe Giddens/dpa

HAMBURG taz | Die Pläne zur Westerweiterung des Eurogate-Container-Terminals sind rechtmäßig. – Mit diesem Urteil schloss sich am Freitag ein Kapitel, das seit Jahren für Reibung zwischen Hamburger Bür­ge­r*in­nen und der Stadt sorgt. Grund ist der Ausbau des Container-Terminals gegenüber von Övelgönne. Nach mehreren Klage- und Berufungsversuchen hat das Oberverwaltungsgericht nun ein finales Urteil gefällt: Das 500-Millionen-Projekt darf durchgeführt werden. Die An­woh­ne­r*in­nen müssen das Projekt hinnehmen.

Die Westerweiterung des Terminals umfasst das Errichten einer Kaimauer von 1.050 Metern Länge mit zwei neuen Liegeplätzen für Containerriesen und kleinere Feederschiffe. Hinzu kommt eine Vergrößerung des vorhandenen Drehkreises für Schiffe in der Elbe von 480 auf 600 Meter.

Außerdem wird der überholte Petroleumhafen verfüllt, um mehr Abstellfläche für Container zu schaffen. Angefeuert wurde das Projekt durch Prognosen, nach denen der Hamburger Hafen 2025 bis zu 25 Millionen Standardcontainer (TEU) umschlagen soll. Um diesem Zuwachs zu begegnen, sollten neue Kapazitäten geschaffen werden.

Das Projekt stößt allerdings schon lange auf scharfe Kritik. So lehnte das Verwaltungsgericht bereits 2019 eine Klage mehrerer An­woh­ne­r*in­nen ab, die die Lärm- und Schadstoffbelastungen, die mit Bau und Betrieb der Infrastruktur einhergehen, für unzumutbar hielten.

Wachstumsprognose wurde nach unten korrigiert

Es folgte eine Berufung, die auf den ersten Blick vielversprechend wirkte: In einem Schreiben an das Gericht zweifelten die Klä­ge­r*in­nen nunmehr die Notwendigkeit des Vorhabens an: Sie beriefen sich auf eine jüngst veröffentlichte Studie der Wirtschaftsbehörde, die die ursprüngliche Wachstumsprognose nach unten korrigierte. Demnach kann Hamburg bis 2035 nur noch einen Anstieg auf 13,1 Millionen Standardcontainer erwarten – knapp die Hälfte der ursprünglich prognostizierten 25 Millionen.

Die Klä­ge­r*in­nen argumentierten, dass die bestehenden Liegeplätze diese Menge stemmen könnten und der Ausbau nicht notwendig sei. Das Gericht wollte dieser Argumentation jedoch nicht folgen. So heißt es in der Pressemitteilung, „die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde gelegte Bedarfsprognose sei rechtlich nicht zu beanstanden“.

Axel Godenrath, Sprecher der Bürgerinitiative Hamburg für die Elbe, zeigt sich über das Urteil entsetzt: „Die Westerweiterung beruft sich auf absolut abgedrehte, veraltete Hafenentwicklungsprognosen, die sich heute nicht mal mehr als halb wahr, sondern als gänzlich unwahr erwiesen haben.“

Godenrath kann sich kein sinnvolles Interesse vorstellen, das hinter dem Vorhaben stehen könnte. „Zur jetzigen Zeit braucht Hamburg diese Finanzmittel sicherlich für wesentlich anderes“, sagt er. Die Stadt will 283 Millionen Euro in das Projekt investieren. Die Eurogate-Gruppe will eine zusätzliche Summe von 250 Millionen Euro einsetzen.

Eurogate schweigt

Hamburg für die Elbe war zwar selbst kein Kläger, dennoch weiß Axel Godenrath, dass der Kampf verloren ist: „Alles an Rechtsmitteln ist ausgenutzt worden“, sagt er. „Das Gericht hat eine weitere Berufung auch untersagt – hier ist also wirklich das Ende der Fahnenstange.“

Eurogate will sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu dem Urteil äußern. Auch auf die Nachfrage hin, welche Prognosen zur Planung des Ausbaus hinzugezogen wurden, verweigert die Logistik-Gruppe eine Antwort.

Godenrath drückt derweil Enttäuschung über die Justiz aus: „Wir schätzen den Rechtsstaat ungemein“, beteuert er. „Nach diesem Urteil kann man allerdings nur noch die Hände in den Schoß legen und sagen: Rechtsstaat, ich verstehe dich nicht mehr.“

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.