#MeToo in Frankreich: Urteil gegen Aktivistin gekippt

Eine 48-Jährige hatte online gegen sexuelle Belästigung mobilisiert und war wegen Verleumdung verurteilt worden. Nun entschied ein Gericht für sie.

Portrait Sandra Muller

Im September 2019 war die Journalistin Sandra Muller wegen Verleumdung verurteilt worden Foto: Aurelien Morissard/imago

PARIS taz | Ein Berufungsgericht in Frankreich hat das Urteil gegen die Initiatorin des Hashtags #BalanceTonPorc gekippt. Im September 2019 war die heute 48-jährige Journalistin Sandra Muller von einem Pariser Gericht wegen Verleumdung verurteilt worden. Sie hatte den Kläger auf Twitter im Kontext der internationalen #MeToo-Kampagne mit dem französischen Hashtag #BalanceTonPorc (Verpetze dein Schwein) wegen einer sexuellen Belästigung angeprangert. Deswegen sollte sie ihm 15.000 Euro Schadenersatz bezahlen.

Doch in der zweiten Runde hat Sandra Muller den Kampf für sich entschieden. Das Berufungsgericht hat alle Forderungen des Klagenden, Eric Brion, abgewiesen. Das Gegenteil hätte zweifellos für den Kampf gegen den Sexismus in all seinen Formen sehr nachteilige Folgen gehabt.

Denn Sandra Muller, die derzeit in den USA lebt und wegen der Reisebeschränkungen der Covid-Pandemie nicht nach Paris kommen konnte, ist fast unabsichtlich zu einem Symbol der weltweiten #MeToo-Bewegung geworden, in der die Opfer von Vergewaltigungen, sexuellen Angriffen und Belästigungen vor der Netzwerköffentlichkeit auspacken und ihre fast durchweg männlichen Aggressoren beim Namen nennen.

Unter dem Eindruck des Weinstein-Skandals in den USA veröffentlichte sie im Oktober 2017 mehrere Kommentare mit dem damals neuen Hashtag #BalanceTonPorc. Sie schrieb dazu die klare Aufforderung: „Auch du solltest erzählen und mit Details und Namen sagen, was du beruflich als sexuelle Belästigung erlebt hast. Ich warte…“ Das Echo war auch für sie unerwartet groß.

Brion hatte das Verhalten zugegeben

Wahrscheinlich hatte sie ebenso wenig damit gerechnet, dass der ehemalige Medienboss Brion im Gegenzug eine Verleumdungsklage gegen sie einreichen würde. Er hatte nämlich zugegeben und bereut, die von ihr zitierte vulgäre Bemerkung über ihren Busen und die anzügliche Aufforderung zu Sex gemacht zu haben. Nur wollte er dann offenbar doch nicht in die Gesellschaft eines Harvey Weinstein gestellt werden. Das kaufte ihm die erste Gerichtsinstanz ab, die ihm auch zugute hielt, es habe in seinem Fall keine Form sexueller Erpressung und keine berufliche Zusammenarbeit vorgelegen.

Im Gegensatz dazu erweitert das Berufungsgericht mit seinem Urteil das Recht der Opfer sexueller Belästigungen und Aggression, im Internet Details und Namen zu nennen, ohne deswegen mit einer Verleumdungsklage konfrontiert zu werden. Statt die Opfer einzuschüchtern, werden diese damit ermutigt, das Schweigen ohne Angst vor Repressalien zu brechen.

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