Bundesverfassungsgericht zu Aufbaufonds: Grünes Licht für EU-Corona-Hilfen

Das BVG erlaubt Deutschland an dem 750-Milliarden-Hilfsfonds mitzuwirken. AfD-Gründer Bernd Lucke ist mit seiner Klage vorerst gescheitert.

Richter des BVG in roter Robe

Das Bundesverfassungsgericht macht den Weg für den EU-Wiederaufbaufond vorerst frei Foto: Uli Deck/dpa

FREIBURG taz | Die EU darf 750 Milliarden Euro Schulden aufnehmen, um damit einen gewaltigen „Wiederaufbaufonds“ zur Linderung der Coronafolgen zu finanzieren. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt einen Eilantrag von AfD-Gründer Bernd Lucke abgelehnt, der das verhindern wollte.

Das EU-Programm trägt den schönen Namen „Next Generation EU“ und soll die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie in den 27 EU-Mitgliedsstaaten eindämmen. Dabei sollen die EU-Staaten 390 Milliarden Euro als nicht zurückzahlbare Zuschüsse erhalten und weitere 360 Milliarden Euro als Darlehen. Wenn die EU auf dem Kapitalmarkt als Schuldnerin auftritt, können hoch verschuldete EU-Staaten wie Italien von günstigeren Zinsen profitieren.

Das Konjunkturprogramm soll den digitalen und ökologischen Wandel der EU-Staaten finanzieren, aber auch Bildung und den sozialen Zusammenhalt. Die EU-Kommission erhofft sich einen Wachstumsimpuls von jährlich zwei Prozent. Die Summe von 750 Milliarden Euro soll bis 2026 an den Kapitalmärkten aufgenommen und bis 2058 zurückgezahlt werden.

Dieser Eigenmittel-Beschluss wurde auf EU-Ebene im Dezember 2020 gefasst. Zustimmen müssen auch alle nationalen Parlamente. Der Bundestag votierte am 25. März mit großer Mehrheit für den Aufbaufonds. CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne stimmten dafür, die AfD stimmte dagegen, die Linke enthielt sich.

Luckes Behauptungen verworfen

Doch einen Tag später verbot das Bundesverfassungsgericht dem Bundespräsidenten per einstweiliger Anordnung die Unterzeichnung des Gesetzes. Er solle damit bis zur Entscheidung über vorliegende Eilanträge warten. Üblicherweise wird so etwas per Telefonanruf geklärt. Hier machte das Gericht den Vorgang aber öffentlich.

Kläger war der Hamburger Volkswirtschaftsprofessor Bernd Lucke, der 2013 die AfD gegründet hatte, und heute zur Kleinpartei Konservativ-liberale Reformer gehört. Unterstützt wurde er von einem „Bündnis Bürgerwille“ und 2.281 Bürger:innen. Lucke behauptete, dass die EU mit dem Wiederaufbaufonds ihre Kompetenzen aus den EU-Verträgen überschreite. Verletzt sei ein angebliches „Verschuldungsverbot“ und das „Beistandsverbot“, das eine Übernahme fremder Schulden ausschließt.

Lucke befürchtet, dass die EU die aufgenommenen Schulden nicht zurückzahlen kann und dann die Mitgliedstaaten einspringen müssen – wobei letztlich möglicherweise allein Deutschland zahlungsbereit wäre. Dieses Risiko dürfe Deutschland nicht eingehen, so Lucke. Der Bundestag habe seine „haushaltspolitische Gesamtverantwortung“ verletzt und damit auch die „Verfassungsidentität“ Deutschlands, so die Verfassungsbeschwerde.

Doch Karlsruhe lehnte den Eilantrag von Lucke nun schneller als erwartet ab. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte sich offensichtlich beeilt, um die Unruhe im Rest der Europäischen Union aufzulösen.

Eine „summarische Prüfung“ der Rich­te­r:in­nen ergab, dass die Verfassungsidentität Deutschlands nicht ernsthaft gefährdet sei. Selbst wenn alles zusammenbricht und Deutschland die EU-Schulden ganz allein zurückzahlen müsste, wäre dies eine verkraftbare jährliche Summe von „rund 21 Milliarden Euro“. Zum Vergleich: Der Bundeshaushalt hat derzeit ein Volumen von rund 500 Milliarden Euro.

Auch eine „Folgenabwägung“ sprach gegen Luckes Antrag. Wenn die Unterschrift des Bundespräsidenten bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in einigen Jahren unterbleiben müsste, könne dies erhebliche Folgen für die EU-Wirtschaft und die deutsche Stellung in Europa haben. Immerhin beruhte der Wiederaufbaufonds auf einer deutsch-französischen Initiative.

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