Bundestag beschließt umstrittene Novelle: Ein Gesetz für und gegen Uber
Das Gesetz schafft erstmals eine rechtliche Grundlage für sogenannte Ride-Sharing-Dienste. Doch auch die Taxibranche bekommt ihren Willen.

Das Gesetz sei ein „Durchbruch“ und habe nach schwieriger Debatte nun „wirklich breite Zustimmung“, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im Bundestag. Es bevorteile weder Fahrdienstvermittler noch Taxidienste, sondern schaffe einen „innovationsfreundlichen Rechtsrahmen, wo jeder Platz hat“.
Neue Formen des sogenannten Linienbedarfsverkehrs sowie Ride-Sharing- und On-Demand-Dienste wie Uber oder Moia werden mit dem Gesetz rechtlich eingeführt und sollen vor allem ländliche Regionen mobiler machen – laut Scheuer „ohne Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV“. Vorgesehen ist unter anderem, dass digitale Anbieter „für gebündelten Bedarfsverkehr“ nur Aufträge annehmen dürfen, die zuvor per Telefon oder App bestellt wurden. Taxis dagegen dürfen weiterhin als einzige spontan Fahrgäste aufnehmen.
Im Gesetz steht grundsätzlich auch weiter die seit mehreren Jahren besonders umstrittene Rückkehrpflicht zum Betriebssitz für Mietwagen, beispielsweise im Auftrag des Fahrtenvermittlers Uber. Sie zwingt Shuttle-Dienste bislang zu vielen Leerfahrten und sollte ursprünglich ganz abgeschafft werden. Taxifahrer*innen in ganz Deutschland hatten gegen die Abschaffung mehrfach demonstriert und sahen sich gegenüber den Online-Plattformen mit Bestellung per App benachteiligt.
Der nun im Gesetz gefundene Kompromiss sieht laut Bundesverkehrsministerium vor, dass die zuständigen Genehmigungsbehörden „in Gemeinden mit großer Flächenausdehnung“ auch andere Abstellorte als den Betriebssitz festlegen dürfen.
Gleichzeitig können die Behörden demnach den betroffenen Mietwagenverkehr stärker als bisher regulieren, um den Wettbewerb zu schützen. „Wir ermöglichen Mindestpreise zum Schutz des ÖPNV, und Kommunen können zum Schutz der Beschäftigten Vorgaben für Sozialstandards machen“, sagte SPD-Fraktionsvize Sören Bartol. Auch die Festlegung von Quoten für bestimmte Mobilitätsdienste am Verkehrsmix ist laut Gesetz möglich.
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