Mieten und Eigentum: Angst vor Verdrängung bannen

Das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen wurde im Bundestag beraten. Das bedeutete Unfrieden in der Koalition.

Viele Fenster an einem Mehrfamilienhaus sind am Abend erleuchtet

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

BERLIN taz | Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll durch ein neues Gesetz erschwert werden, doch die Neuregelung ist offenbar auch innerhalb der Union umstritten. Dies zeigte sich in den Reden im Bundestag am Donnerstag, als in erster Lesung über den Gesetzentwurf debattiert wurde.

Die Regelung zum Umwandlungsverbot ist Teil des sogenannten Baulandmobilisierungsgesetzes. Die Wohneigentumsbildung dürfe nicht durch eine neue „Überregulierung“ behindert werden, sagte Kai Wegener, baupolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das Umwandlungsverbot komme „nicht aus der Baulandkommission“.

Claudia Tausend, stellvertretende Sprecherin für Bau und Stadtentwicklung in der SPD-Fraktion, zeigte sich hingegen weitgehend zufrieden mit dem Entwurf. Der Linken und den Grünen ging der Entwurf nicht weit genug, Pascal Meiser (Linke) sprach von einem „Umwandlungsverbot soft“.

In dem Entwurf wird in einem neuen Paragrafen 250 den Behörden das Recht zugestanden, in „Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten“ die Umwandlungen von bestehenden Miet- in Eigentumswohnungen zu versagen. Denn für diese Gebiete wird ein sogenannter Genehmigungs­vorbehalt der Behörden bei geplanten Umwandlungen eingeführt.

Umstrittene Ausnahmeregelungen

Zuständig für die Genehmigung wäre dann eine von der Landesregierung bestimmte Stelle. Eine Umwandlung könne allerdings nicht versagt werden, wenn zum Beispiel die Eigentumswohnungen an mindestens zwei Drittel der Mieter zur eigenen Nutzung veräußert werden sollen oder wenn „auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls ein Absehen von der Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nicht mehr zumutbar ist“.

Der Deutsche Mieterbund rügte, der Genehmigungsvorbehalt sei leider „mit derart vielen Ausnahmen versehen, dass er zu einem stumpfen Schwert im Kampf gegen die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern zu verkommen droht“, so der Präsident der Organisation, Lukas Siebenkotten.

Insbesondere die neu geschaffene Ausnahmeregelung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit für den Eigentümer werfe die Frage auf, „ob der ­Gesetzgeber ernsthaft an einer Beschränkung der in Ballungszentren häufig vorkommenden Umwandlungspraxis in­teressiert ist“, meinte Siebenkotten.

Nur wenige Mieter kaufen

Die vorgesehene Ausnahmeregelung, wonach bei geplanter Veräußerung an zwei Drittel der Mieter eine Erlaubnis zur Umwandlung in Eigentumswohnungen zu erteilen sei, laufe „vor dem Hintergrund der enorm gestiegenen Kaufpreise für Wohneigentum völlig ins Leere“, erklärte Siebenkotten. Nach einem von den Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten haben in den seit dem Jahre 2015 umgewandelten 18.000 Wohnungen in Berliner Milieuschutzgebieten bisher nur 54 MieterInnen von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht.

Der Gesetzentwurf stärkt das Vorkaufsrecht der Kommunen beim Erwerb von Mietshäusern, die der Eigentümer veräußern will. Claudia Tausend sagte, die SPD hätte sich ein „preisgedämpftes Vorkaufsrecht“ im Gesetz gewünscht. Auch der Mieterbund sprach sich für eine Preislimitierung aus. Das Vorkaufsrecht stößt an Grenzen aufgrund der verlangten Höchstpreise.

Der Gesetzentwurf beinhaltet Erleichterungen für die Kommunen bei der Erstellung von Bebauungsplänen. Ein neues „dörfliches Wohngebiet“ als ein Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft wird definiert. Die Diskussionen über das Umwandlungsverbot werden weitergehen.

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