: Erst Test, dann Quarantäne
Der Beschluss: Bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten in die Bundesrepublik wird die bereits geltende Quarantänepflicht nun um eine zusätzliche Testpflicht ergänzt.
Was heißt das? Schon bislang gilt für Einreisende aus Ländern, die als Risikogebiete ausgewiesen werden, eine zehntägige Quarantänepflicht, die jedoch durch einen negativen Coronatest nach 5 Tagen vorzeitig beendet werden kann. Diese Regelung wird jetzt ergänzt um einen weiteren, und zwar verpflichtenden Test schon bei der Einreise. Dieser kann binnen 48 Stunden vor der oder unmittelbar nach der Einreise gemacht werden. Ausgenommen von der Test- und Quarantänepflicht sind allerdings Durchreisende sowie in den meisten Bundesländern auch Grenzpendler:innen.
Eine Sonderregelung gilt für Nordrhein-Westfalen. Im bevölkerungsreichsten Bundesland gibt es die Wahl: entweder (Schnell-)Test bei der Einreise oder Quarantäne. Mit dieser lockereren Variante versucht das Land einen Ausweg aus einem Dilemma zu finden. Denn bisher brauchten Reiserückkehrer:innen hier nicht einmal in Quarantäne, weil das Oberverwaltungsgericht Münster die entsprechende Anordnung für unverhältnismäßig erklärt und außer Vollzug gesetzt hatte. Pascal Beucker
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