Leid zählt dochbis Sommer 2021

Opfer der Jugendpsychiatrie bis in die 70er-Jahre haben Anspruch auf Entschädigung. Bremen verlängert nun erneut die Frist für Anträge

Wer als Kind oder Jugendlicher in den Jahren 1949 bis 1975 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren hat, hat jetzt im Bundesland Bremen mehr Zeit für Leistungsanträge. Der Senat hat einer Verlängerung der Frist bis Ende Juni 2021 zugestimmt. Ursprünglich sollte die Frist bereits Ende 2019 auslaufen, sie war dann aber zunächst bis Ende des laufenden Jahres verlängert worden.

Die Zahlungen übernimmt die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. Sie war 2017 von der Bundesregierung, allen Ländern sowie der evangelischen und katholischen Kirche errichtet worden. Opfer entwürdigender Behandlung können eine pauschale Entschädigung in Höhe von 9.000 Euro sowie in bestimmten Fällen Rentenersatzleistungen bis zu 5.000 Euro erhalten.

Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) ermunterte Betroffene zu Anträgen, die das Amt für Versorgung und Integration entgegennimmt. Bislang haben den Angaben zufolge 88 Bremer*innen Leistungen aus dem Fonds bekommen, und zwar unabhängig davon, in welchem Bundesland die Einrichtung stand. Insgesamt wurden 134 Anträge gestellt, 12 sind noch offen. Die Stiftung verfüge insgesamt über Finanzmittel in Höhe von rund 300 Millionen Euro, hieß es. Davon trügen die Länder rund 100 Millionen, das Land Bremen etwa 820.000 Euro. Davon seien bislang rund 520.000 Euro ausgezahlt worden. (epd)