: Viel Ärger für Facebook
In den USA reichen Regierung und zahlreiche Bundesstaaten Klage gegen das Unternehmen ein. Eine Idee: ein Zwangsverkauf einzelner Geschäftsbereiche
Die US-Regierung und 48 Bundesstaaten verklagen Facebook wegen des Vorwurfs des unfairen Wettbewerbs. Die Bundeshandelskommission (FTC) und eine von der New Yorker Justizministerin Letitia James geführte überparteiliche Allianz von Bundesstaaten werfen dem Konzern in ihren jeweiligen Klagen am Mittwoch vor, illegal ein Monopol aufgebaut zu haben. Es geht unter anderem um die Übernahmen des Fotodienstes Instagram im Jahr 2012 und des Chatdienstes Whatsapp 2014. Facebook wies die Kritik zurück.
Die FTC beschuldigt Facebook, durch solche Zukäufe eine „systematische Strategie“ verfolgt zu haben, um Bedrohungen des eigenen Monopols auszuschalten. In der Klage wird als mögliche Maßnahme vorgeschlagen, Facebook zum Verkauf einzelner Geschäftsbereiche zu zwingen. Der Konzern hat in den vergangenen Jahren die technische Infrastruktur hinter der Plattform seines Online-Netzwerks sowie Instagram und Whatsapp enger zusammengeführt. Das würde eine Aufspaltung technisch erschweren. „Facebook hat seine Monopolmacht genutzt, um kleinere Rivalen zu vernichten und die Konkurrenz auszulöschen, alles auf Kosten alltäglicher Nutzer“, kritisierte New Yorks Justizministerin Letitia James.
Facebook-Justitiarin Jennifer Newstead verwies dagegen darauf, dass die FTC selber die Übernahmen einst genehmigt habe, und widersprach den Vorwürfen.
Auch in der EU sind die Plattformen derzeit unter politischem Druck. Die EU-Kommission will am kommenden Dienstag ihren Digital Services Act vorstellen. Der Regulierungsrahmen soll unter anderem neue Regeln für Onlineplattformen vorsehen. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton schloss jedoch im November gegenüber der Welt am Sonntag eine Zerschlagung von Plattformen aus.
Das Bundeskartellamt leitete am Donnerstag ebenfalls ein Verfahren gegen Facebook ein – hier geht es aber nur um das kleine Segment der Virtual-Reality-Produkte. Für deren Nutzung verlange das Unternehmen einen Facebook-Account, was ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sein könnte. Facebook widersprach dem Vorwurf. (dpa, reuters, taz)
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