Ärger mit Vertragsverlängerungen: Knebelabschlüsse im Netz

Die Verbraucherzentrale kritisiert automatische Vertragsverlängerung bei Handy, Strom und Streaming. Die CDU blockiert ein Gesetz dagegen.

Eine junge Frau sitzt auf einem Fahrrad und bedient dabei ihr Smartphone

Fast jede*r vierte Verbraucher*in muss ungewollt eine Vertragsverlängerung hinnehmen Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

BERLIN taz | Ob Handy, Streamingdienst oder Strom: Fast jede*r vierte Verbraucher*in in Deutschland musste in den vergangenen zwei Jahren ungewollt eine Vertragsverlängerung hinnehmen. Daraus ergab sich ein finanzieller Nachteil von im Schnitt über 300 Euro.

Das hat eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsunternehmens Forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) ergeben. In über der Hälfte der Fälle betrafen die ungewollten Verlängerungen Handy-, Telefon- oder Internetverträge, aber auch Fitnessstudios oder Zeitungsabos gaben Anlass zu Klagen.

Die Umfrage zeigte zudem, dass knapp ein Viertel der 1.000 Befragten Probleme hatte, ungewollte Verträge zu widerrufen. Knapp ein Fünftel saß in Verträgen fest, die sie versehentlich abgeschlossen hatten. Die Hälfte der Befragten wusste zudem nicht, dass für Verträge, die sie im Laden abschließen, nicht das sonst übliche 14-tägige Widerrufsrecht besteht.

„Während Anbieter Vertragsabschlüsse einfach gestalten, machen sie es Verbrauchern bei Kündigungen und Widerrufen oft sehr schwer. Das ist ärgerlich und unnötig“, sagte VZBV-Chef Klaus Müller. Es sei „höchste Zeit, dass die Bundesregierung Verbraucher besser vor teuren Kostenfallen“ schützt.

Ungewollte Vertragsabschlüsse meist im Internet

Müller forderte, dass auch Ladenverträge widerrufen und telefonisch abgeschlossene Verträge nachträglich schriftlich bestätigt werden müssen. Ebenso soll ein Kündigungsbutton auf der Firmenwebsite Onlinekündigungen vereinfachen. Denn der überwiegende Teil der ungewollten Vertragsabschlüsse erfolge online (43 Prozent) oder telefonisch (38 Prozent).

Tatsächlich liegt bereits seit Ende Januar 2020 ein entsprechender Gesetzesentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) vor. Dem zufolge soll die Vertragslaufzeit von maximal 24 auf 12 Monate sowie die automatische Vertragsverlängerung auf drei Monate verringert werden. Auch sollen telefonische Verkaufsgespräche künftig länger gespeichert und unerlaubte Telefonwerbung „effizienter“ bestraft werden. Das Gesetz wird seit Monaten vom CDU-geführten Wirtschaftsministerium blockiert.

Die betroffenen Branchen wehren sich teils vehement. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft moniert in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, automatische Vertragsverlängerungen seien „unverzichtbar“ für eine „vielfältige Medienlandschaft“. Der größte deutsche Mobilfunkanbieter Vodafone behauptet in seiner Stellungnahme, dass die 24-monatigen Verträge „beliebt“ bei den Verbraucher*innen seien. Vodafone warnte vor einer Verschlechterung von Angebotsvielfalt und Preissituation, wenn der Gesetzgeber eingreife.

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