Palästinenser im Hungerstreik: Haft ohne Anklage und Beweise

Der in Israel inhaftierte Maher al-Akras ist seit 77 Tagen im Hungerstreik. Ihm wird vorgeworfen, Mitglied des Islamischen Dschihad zu sein.

Ein bärtiger Mann zeigt aus einem Bett mit den Fingern das Victory-Zeichen

Will hungerstreiken bis zu Freilassung: von al-Akras' Familie verbreitetes Foto aus dem Krankenhaus Foto: ap

JERUSALEM taz | „Seine Situation verschlechtert sich immer mehr“, sagt Ahlam Khadad, die Anwältin von Maher al-Akras gegenüber der taz: „Seit 77 Tagen ist er nun im Hungerstreik und nimmt nur Wasser zu sich.“

Al-Akras, 49, wurde am 27. Juli in der Nähe der Stadt Nablus im Westjordanland auf der Grundlage von Geheimdienstinformationen verhaftet. Kurz danach ist er im Gefängnis in einen Hungerstreik getreten. Anfang September wurde er in ein Krankenhaus in Rehovot verbracht.

Der israelische Staat beschuldigt Akras, ein prominentes Mitglied der Terrororganisation Islamischer Dschihad zu sein. Der Palästinenser jedoch dementiert diese Anschuldigungen.

Eine offizielle Anklage von israelischer Seite wurde bisher nicht erhoben. Die sogenannte Verwaltungshaft macht dies in Israel möglich. Verdächtige können so ohne Anklageerhebung und ohne Beweispflicht festgehalten werden, die Haft kann beliebig verlängert werden. In der Praxis sind dies oft mehrere Monate bis hin zu Jahren.

Anat Matar, Philosophieprofessorin an der Tel Aviv Universität und Herausgeberin des Buches „Bedrohung – palästinensische politische Gefangene in Israel“ hält Verwaltungshaft für ein undemokratisches und beliebig eingesetztes Werkzeug, systematisch angewandt gegen Palästinenser*innen: „Die Inhaftierten sind alle nicht offiziell angeklagt und wissen nicht, wann sie das Gefängnis verlassen können.“

Verteidigungsministerium stellt Freilassung in Aussicht

Laut Matar befinden sich derzeit 350 Personen in Verwaltungshaft. Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat die Verwaltungshaft in der Vergangenheit immer wieder kritisiert und zieht in Zweifel, dass diese mit internationalem Recht in Einklang zu bringen ist.

In einer Verhandlung vor dem obersten Gerichtshof in der vergangenen Woche legten die Staatsanwälte, die den Innengeheimdienst vertreten, dann doch vermeintliche Beweise vor: Es läge eine Aufnahme vor, in der Akras in seinem Krankenhausbett gesagt haben soll, er sei stolz darauf, dem Islamischen Dschihad anzugehören.

Laut der israelischen Tageszeitung Haaretz sei allerdings von einem solchen Satz nichts zu hören gewesen. Akras soll gelobt haben, seinen Hungerstreik fortzusetzen, bis er freigelassen wird oder als Märtyrer stirbt. Er rief auch dazu auf, die Al-Aksa-Moschee zu schützen und äußerte den Wunsch, dort Gottesdienst zu halten.

Das israelische Verteidigungsministerium hat bereits in Aussicht gestellt, Akras Ende November zu entlassen, die Verwaltungshaft werde nicht verlängert. Doch das reicht der Anwältin von Akras nicht. Sie fordert die sofortige Freilassung. „Sein Zustand ist kritisch, und dazu kommt die Gefahr der Ansteckung mit Corona.“

Am Montag findet vor dem Obersten Gericht eine weitere Anhörung statt, in der über Akras’ Freilassung diskutiert wird.

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