Hilfsorganisation Mare Liberum: Schiffe dürfen auslaufen

Ein Hamburger Gericht hat dem Eilantrag von Mare Liberum stattgegeben: Verkehrsministerium darf dessen Seenotrettungsschiffe nicht länger festsetzen.

Ein Schiff auf dem Meer

Die Mare Liberum, das Schiff der gleichnamigen Hilfsorganisation, darf wieder auslaufen Foto: Daniel Kubirski/picture alliance

HAMBURG dpa | Das Bundesverkehrsministerium darf zwei Schiffe der Flüchtlingshilfsorganisation Mare Liberum nicht länger festsetzen. Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom Freitag sind die sogenannten Festhalteverfügungen rechtswidrig. Das Gericht gab damit einem Eilantrag des Berliner Vereins Mare Liberum statt, der die Menschenrechtslage für MigrantInnen an der türkisch-griechischen Seegrenze beobachtet.

Das Verkehrsministerium hatte Mitte August die beiden Schiffe „Mare Liberum“ und „Sebastian K“ am Auslaufen gehindert und dies damit begründet, dass die Organisation nicht über die notwendigen Schiffssicherheitszeugnisse verfüge. Dabei berief es sich auf eine seit dem Frühjahr geltende Änderung derSchiffssicherheitsverordnung.

Der Verein warf Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vor, mit der Änderung gezielt humanitäre Einsätze verhindern zu wollen. Aus dem Ministerium hieß es hingegen im August: „Der Rechtsänderung liegen ausschließlich schiffssicherheitsrechtliche Erwägungen zugrunde.“

„Unanwendbarkeit der geänderten Vorschriften“

Laut Gericht ist diese Änderung jedoch nicht anwendbar, da sie gegen EU-Recht verstößt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur habe die Änderungen nicht – wie es erforderlich gewesen wäre – gemäß der Notifizierungsrichtlinie bei der Europäischen Kommission angewendet, erklärte ein Gerichtssprecher.

Nach der Richtlinie müssen die EU-Staaten die Kommission über jeden Entwurf einer technischen Vorschrift vor deren Erlass unterrichten. Dies sei nicht geschehen und „führe zur Unanwendbarkeit der geänderten Vorschriften“.

Gegen die Entscheidung kann das Bundesverkehrsministerium Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.

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