: Insel-Feuerwehr transeuropäisch
Feuerschutz-Zuständigkeit Fehmarns durfte auf Belt-Tunnel erweitert werden, urteilt Verfassungsgericht
Es ist ein Urteil, mit dem beide Seiten zufrieden sein können: Das Land Schleswig-Holstein hat die Zuständigkeit der Stadt Fehmarn auf den Brandschutz im geplanten Fehmarnbelttunnel erweitern dürfen, muss aber die Kosten dafür übernehmen. Das entschied das Landesverfassungsgericht am Montag in Schleswig zu einer kommunalen Verfassungsbeschwerde der Stadt Fehmarn (Az.: LVerfG 3/19).
Die Stadt hatte die Beschwerde gegen eine im März 2019 in Kraft getretene gesetzliche Regelung über die Erweiterung der behördlichen Bezirke eingelegt. Diese hat zur Folge, dass die Freiwillige Feuerwehr der Stadt in der Bauphase und später beim Betrieb des Tunnels auf deutscher Seite für Einsätze im Brandschutz und zur Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen zuständig sein wird. Fehmarn rechnet mit jährlich rund drei Millionen Euro zusätzlichen Kosten und sah sich in seinem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt.
Das Gericht urteilte nun, dass die gesetzliche Erweiterung formell verfassungskonform sei. Mit der Zuständigkeitserweiterung werde allerdings in das der Stadt zustehende Recht auf kommunale Selbstverwaltung eingegriffen. Zwar sei der Eingriff zu rechtfertigen, allerdings hätte das Land die finanziellen Mehrkosten berücksichtigen und auf gesetzlicher Grundlage einen vollständigen Kostenausgleich vorsehen müssen. Bis zum 30. September 2021 muss nun eine solche Kostenregelung geschaffen werden. Bis dahin ist das geltende Gesetz anwendbar.
Fehmarns Bürgermeister Jörg Weber (SPD) wertete das Urteil als Erfolg: „Da steht ja ganz klar drin, dass das Selbstverwaltungsrecht der Stadt verletzt wurde.“ Aber auch die Landesregierung zeigte sich „sehr zufrieden“, wie Verkehrsstaatssekretär Thilo Rohlfs sagte. Das Gericht habe bestätigt, dass der Stadt Fehmarn im Grundsatz die Zuständigkeit für den Brandschutz im Tunnel hat übertragen werden dürfen. Er betonte, dass man der Kommune bereits im Vorwege schriftlich zugesichert habe, sämtliche Kosten für den Brandschutz zu übernehmen. (dpa)
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