Verfassungsschutz in Niedersachsen: Mehr Befugnisse, weniger Kontrolle

Die rot-schwarze Koalition will mehr V-Mann-Einsätze und die Überwachung von Kindern erlauben. Auskunftsrechte sollen beschnitten werden.

Das Teleobjektiv einer Fotokamera ragt aus dem Seitenfenster eines geparkten Autos.

Nach diversen Skandalen hatte der Verfassungsschutz Zügel angelegt bekommen. Das ist nun vorbei Foto: Sebastian Kahnert/dpa

HANNOVER taz | „Es hat“, sagt Helge Limburg (Grüne) in seiner Widerrede zum Gesetzentwurf der Landesregierung, „damals, 2014, für Rot-Grün doch gute Gründe gegeben, den Einsatz von V-Männern einzuschränken.“ Gründe, über die man sich republikweit und in allen Parteien einig gewesen sei. Die Tatsache nämlich, dass der Verfassungsschutz mit seinen V-Männern im NSU-Umfeld zur Finanzierung rechtsextremer Strukturen beigetragen hatte – ohne dadurch irgendetwas von der jahrelangen Mordserie zu verhindern.

In Niedersachsen hatte es allerdings noch ein paar mehr gute Gründe gegeben, dem Verfassungsschutz Zügel anzulegen: Diverse Datenskandale zum Beispiel. Der damals auch schon amtsinhabende Innenminister Boris Pistorius (SPD) pries die Verfassungsschutzreform der rot-grünen Koalition als fortschrittlichstes Regelwerk im gesamten Bundesgebiet.

Nun ist die Landesregierung aber Rot-Schwarz und Pistorius muss kleinere Brötchen backen: Als „moderate Änderungen“ und „notwendige Anpassungen“ versucht er den aktuellen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung nachrichtendienstlicher Bestimmungen“ bei der ersten Beratung im Niedersächsischen Landtag zu verkaufen. Das sieht die Opposition natürlich anders. Während der CDU der Entwurf immer noch nicht weit genug geht, protestieren Grüne und FDP, sowie – wenig überraschend – die AfD, die ja in Teilen selbst im Visier der Behörde steht.

Die Kritik entzündet sich vor allem an einer Einschränkung der Auskunftsrechte gegenüber Betroffenen. Künftig sollen Bürger*innen, wenn sie wissen möchten, was der Verfassungsschutz über sie gespeichert hat, in ihrer Anfrage mitteilen, warum sie glauben, ins Visier des Verfassungsschutzes geraten zu sein.

V-Leute: Bisher sollten sie nur auf Beobachtungs- oder Verdachtsobjekte von „erheblicher Bedeutung“ angesetzt werden. Diese Einschränkung könnte entfallen. Der Einsatz von V-Leuten gilt für den Verfassungsschutz als unverzichtbar, gleichzeitig sind sie umstritten, weil sie Teil der Szene sind und so staatliche Gelder in diese Strukturen fließen.

Auskunftsrecht: Wer künftig wissen will, was der Verfassungsschutz über ihn gespeichert hat, muss dieses Anliegen konkret begründen – und sich damit unter Umständen selbst bezichtigen. Das bisherige Auskunftsrecht sei zu oft missbraucht worden, heißt es.

Minderjährige: Jugendliche sollen künftig schon ab 14 Jahren beobachtet und ihre Daten gespeichert werden dürfen.

Das sei ja aber ein geradezu absurder Zwang zur Selbstbezichtigung, kritisiert unter anderem Stefan Birkner (FDP). In dem Gesetzentwurf ist nämlich nicht einmal festgehalten, dass der Verfassungsschutz die durch eine solche Anfrage gewonnene Erkenntnis nicht verwerten darf. Möglicherweise macht man also den Verfassungsschutz damit überhaupt erst auf sich aufmerksam.

Gleichzeitig, darauf weist der AfD-Abgeordnete Klaus Wichmann hin, muss die Behörde dann auch nur über den in der Anfrage beschriebenen konkreten Sachverhalt Auskunft geben – ob sie darüber hinaus reichende Erkenntnisse mitteilt, bleibt ihrem Ermessen überlassen.

Die Regierungsparteien argumentieren dagegen, dass der bisherige allgemeine Auskunftsanspruch weiter gefasst gewesen sei als in jedem anderen Bundesland und auf Bundesebene. Das habe dazu geführt, dass bestimmte Anwaltskanzleien sich darauf spezialisiert hätten, den Verfassungsschutz mit Anfragen zu bombardieren, um so die Arbeit des Inlandsgeheimdienstes teilweise lahmzulegen und Erkenntnisse über Beobachtungsstrategien zu gewinnen. Diese Missbrauchsgefahr sehe er auch, räumt Stefan Birkner (FDP) ein. Die Neufassung schieße aber zu weit übers Ziel hinaus.

Beobachter wie die Initiative „Digitalcourage“ aus Braunschweig und das Netzwerk „Freiheitsfoo“ argwöhnen, dass dieses übers Ziel hinausschießen System hat und ursprünglich sogar noch viel weiter ging. Sie verweisen dazu etwa auf den Tätigkeitsbericht der Landesdatenschutzbeauftragten, die erklärte, der Ursprungsentwurf „wäre geeignet gewesen, einen weitgehend kon­trollfreien Rechtsrahmen für den Verfassungsschutz zu schaffen“.

Das betrifft vor allem den Einsatz von V-Leuten, der nicht länger von der G10-Kommission, dem parlamentarischen Kontrollgremium, genehmigt werden sollte. Dagegen intervenierte die Landesdatenschutzbeauftragte erfolgreich. Gestrichen wurde zudem der Passus im Gesetz, der den Einsatz von V-Leuten auf Beobachtungs- oder Verdachtsobjekte von „erheblicher Bedeutung“ beschränkt.

Die Grünen interpretieren diese Streichung als Versuch, V-Mann-Einsätze wieder erheblich auszuweiten. Der FDP-Abgeordnete Birkner sieht darin eher „politisches Blendwerk“. Wenn am Ende weiterhin die G10-Kommission entscheide, worin liege dann der Sinn dieser Streichung?

Safia S. muss als Begründung herhalten

Ein weiterer Punkt, an dem sich vor allem die Grünen stören, ist die erleichterte Beobachtung und Erfassung von Minderjährigen ab 14 Jahren. Für die Landesregierung ist dies die Konsequenz aus der Erkenntnis, dass in salafistischen Kreisen die Indoktrinierung und Instrumentalisierung von Kindern früh einsetzt.

Die Koalition verweist auf den Fall der 15-jährigen Safia S., die im Hauptbahnhof auf einen Polizisten einstach. Allerdings: In solchen Fällen war die Beobachtung auch bisher schon möglich. Es mussten nur genügend Anhaltspunkte vorliegen. Die gab es auch im Fall Safia S., die der Verfassungsschutz durchaus auf dem Radar hatte. Er hatte allerdings die Gefahr unterschätzt.

Und in anderen Fällen, merkt der Grünenabgeordnete Helge Limburg an, wären wohl eher Jugendschutz und Sozialarbeit gefragt als der Geheimdienst. Diese Diskussion muss nun in den Fachausschüssen weitergeführt werden.

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