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Von der Arbeit freigestellt

Fernstudierende können für Präsenztage an der Hochschule häufig Bildungsurlaub beantragen

Durch Corona hat die Zoomifizierung von Bildungsangeboten zugenommen. Wer sich im Fernstudium berufsbegleitend weiterbildet, ist mit Videokonferenzen und -tutorials in der Regel vertraut – hat aber häufig ein anderes Problem: Wie lassen sich die Präsenztage an der jeweiligen Hochschule mit Beruf und privaten Verpflichtungen vereinbaren? Das Zen­trum für Fernstudien im Hochschulverbund (zfh) weist darauf hin, dass Fernstudierende für diese Präsenztage oft an der Hochschule eine Bildungsfreistellung oder Bildungsurlaub beantragen können. Beides ist bezahlter zusätzlicher Urlaub, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen für Bildungsmaßnahmen gewähren müssen – zum Beispiel für Vor-Ort-Veranstaltungen im Rahmen eines Fernstudiums im zfh-Verbund.Eine Bildungsfreistellung ist vom Ort des Arbeitsplatzes abhängig, der sich in einem Bundesland mit entsprechender gesetzlicher Regelung befinden muss. So sind die Präsenzveranstaltungen der zfh-Fernstudienangebote derzeit in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Berlin zur Bildungsfreistellung bzw. zum Bildungsurlaub anerkannt.

Die zfh-Antragsformulare finden sich unter www.zfh.de/bildungsfreistellung

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