BGH bestätigt Urteil zu Messerattacke: Freiheitsstrafe für Alaa S.

Der Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler bei der Verurteilung des Syrers wegen tödlicher Messerattacke 2018. Der Fall führte damals zu Randale.

Ein Streifenwagen vorm Rathaus in Chemnitz.

Alles wieder in Ordnung in Chemnitz? Foto: dpa

FREIBURG taz | Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung des 25-jährigen Syrers Alaa S. zu neuneinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags. Er soll vor zwei Jahren beim Chemnitzer Stadtfest mit einem Mittäter den Tischler Daniel H. erstochen haben. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Die Tat im August 2018 hatte in Chemnitz für tagelange Krawalle gesorgt. Empörte Bürger und organisierte Rechtsextremisten demonstrierten gemeinsam, Ausländer wurden angepöbelt und angegriffen.

Im Prozess vor dem Landgericht Chemnitz bezeichnete sich Alaa S. als unschuldig. Täter sei der untergetauchte Farhad R. Die Verteidiger mutmaßten, der Prozess gegen S. diene nur dazu, die Stimmung in der Stadt zu beruhigen. Doch das Landgericht hielt die Schuld des damals 25-jährigen Alaa S. für eindeutig erwiesen. Dieser habe im Streit mit Daniel H. von vorn zugestochen, Farhad R. von hinten. Das Gericht stützte sich vor allem auf die Aussage eines Döner-Verkäufers, der kurz nach der Tat von Stichbewegungen bei Alaa S. berichtet hatte.

Der BGH betonte, dass die Beweiswürdigung Sache des Landgerichts sei. Der BGH habe keine Rechtsfehler festgestellt. So sei es nachvollziehbar, dass das Landgericht spätere relativierende Aussagen des Döner-Verkäufers ignorierte, schließlich sei auf diesen Druck ausgeübt worden. Die Chemnitzer Richter seien auch nicht verpflichtet gewesen, einen Fragenkatalog zu ihrer politischen Einstellung zu beantworten. Verteidigerin Ricarda Lang hatte von Richtern und Schöffen wissen wollen, ob sie AfD-Mitglied seien.

Der BGH erklärte nun, dass eine Abfrage von möglichen Befangenheitsgründen „ins Blaue hinein“ nicht vorgesehen sei.

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