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Prüfungen in Corona-Zeiten

Gericht weist Eilantrag von Abiturientin zurück

Schüler dürfen den in dieser Woche beginnenden Abiturprüfungen nicht aus Angst vor dem Coronavirus fernbleiben. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag und wies damit den Eilantrag einer Abiturientin ab. Die Durchführung der Prüfungen sei unter seuchenrechtlichen Gesichtspunkten zulässig, so die Richter (VG 14 L 59.20). Laut Corona-Eindämmungsverordnung des Landes gelte ein Mindestabstand zwischen den anwesenden Personen von mindestens 1,5 Metern. Zudem habe die Berliner Bildungsverwaltung den Schulen viele zusätzliche Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Dazu zähle die Maximalzahl von acht, in Ausnahmefällen zehn Personen pro Prüfungsraum. Die Maßnahmen seien nach derzeitiger wissenschaftlicher Erkenntnislage auch hinreichend. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Was die Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA) angeht, so sollten diese nach Ansicht von Berlins Schüler- und Elternvertretern abgesagt werden. „Wir sehen aktuell keine Notwendigkeit am Festhalten an den Prüfungen“, teilten Landesschüler- und Landeselternausschuss am Freitag mit. Dafür würden nur unnötig personelle Ressourcen gebunden. Für die Anerkennung der Abschlüsse in anderen Bundesländern seien die Prüfungen anders als beim Abitur außerdem nicht notwendig. Für falsch halten Schüler- und Elternvertreter außerdem die Entscheidung des Senats, an den Grundschulen die 6. Klassen am 4. Mai zuerst wieder starten zu lassen. Die Sechstklässler seien schließlich bereits an den weiterführenden Schulen angemeldet. (dpa)

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