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Niemand soll alleine sterben

In Hospizen und Palliativstationen gilt Besuchsverbot. Es gibt Ausnahmen, aber nicht für Ehrenamtliche

Von Esther Geißlinger

In den meisten Einrichtungen, in denen kranke und pflegebedürftige Menschen untergebracht sind, gilt: Zutritt verboten. Das betrifft auch Hospize und Palliativstationen. Die Länder erlauben aber Ausnahmen, besonders in der Sterbephase Schwerstkranker.

„Bis auf Weiteres keine Besucher*innen und externe Dienstleister“ – so legt das Kinderhospiz „Sternenbrücke“ in Hamburg die Regeln aus. Allerdings gelten in dem Haus, in dem seit 2003 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer letzten Lebensphase begleitet werden, Ausnahmen. „Wir nehmen die ganze Familie auf, Eltern und Geschwister sind dabei“, erklärt Sternenbrücke-Leiterin Ute Nerge. Im Normalfall kommen Familien auf Zeit in die „Sternenbrücke“, Pflegekräfte sorgen für Entlastung der Eltern. „Wir verzichten derzeit auf die Entlastungspflege, um für Notfälle gerüstet zu sein“, sagte Nerge.

Viele der schwerstkranken Kinder leiden unter Atemnot, und darum sind die Pflegekräfte im Umgang mit Beatmungsgeräten geschult. „Das ist angesichts möglicher Corona-Infektionen eine große Hilfe“, so Nerge. Das Haus wurde desinfiziert, es gelten Abstandsregeln. Die seien bei Kindern schwerer durchzusetzen als bei Erwachsenen. „Wenn Eltern weinen und trauern, ist es gut, sie in den Arm zu nehmen – das dürfen wir zurzeit nicht“, sagt Nerge.

Alle Bundesländer haben eigene Verfügungen erlassen. Das Ziel ist aber sei überall gleich: Vulnerable, also besonders gefährdete Gruppen sollen geschützt, menschliche Härten vermieden werden. Hamburg erlaubt Ausnahmen vom Besuchsverbot mit „berechtigtem Interesse im Einzelfall, zum Beispiel im Rahmen der Sterbebegleitung“, in Schleswig-Holstein ist von „medizinisch oder ethisch-sozial angezeigten Besuchen“ die Rede. In Bremen können die Einrichtungen selbst „Ausnahmen zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt“. In der niedersächsischen Verordnung sind „Besuche enger Angehöriger von Pallitativpatienten“ vom Verbot ausgenommen. Diese Formulierung hat aber einen Nachteil: Streng genommen würde das Freund*innen des Sterbenden ausschließen – über Ausnahmen der Ausnahmen wäre zu reden.

Schwierig sei, dass keine Ehrenamtlichen in die Einrichtungen gelassen werden, kritisiert die Hospizhilfe Bremen. Der Verein bietet eine telefonische Sorgen-Hotline für Angehörige an, die über Sterben, Tod und Trauer sprechen wollen. Zudem vermittelt die Hospizhilfe Ehrenamtliche, die mit den Angehörigen einen „Sorgen-Spaziergang“ machen – mit Abstand.

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