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Dublin-Abschiebungen ausgesetzt

Von Georg Sturm

Das Bundesinnenministerium hat aufgrund der Coronakrise sämtliche Abschiebungen in andere EU-Staaten gestoppt. Damit wird die sogenannte Dublin-Überstellung, die bei der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedsstaats für das Asylverfahren erfolgt, vorerst außer Kraft gesetzt. In der Praxis hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bereits seit vergangener Woche alle Dublin-Überstellungen ausgesetzt.

Der Grund: Aufgrund der wegen der Coronakrise geschlossenen Grenzen und des Reiseverbots in Europa seien die Überstellungen „nicht zu vertreten“, teilte das Bundesamt in einem Schreiben vom 18. März an die Verwaltungsgerichte mit. Die zeitweise Aussetzung der Überstellungsverfahren bedeute jedoch nicht, dass die Dublin-Staaten nicht mehr zur Übernahme bereit und verpflichtet wären, heißt es weiter. Vielmehr sei der Vollzug vorübergehend nicht möglich. Dies führt laut Bundesamt nicht zum Ablauf der jeweiligen Dublin-Überstellungsfrist. Diese sechsmonatige Frist, nach deren Ablauf die Zuständigkeit für das Asylverfahren auf Deutschland übergehen würde, werde lediglich unterbrochen.

„Die Überstellungsfristen müssen weiterlaufen, da ansonsten die Betroffenen in einem zermürbenden Schwebezustand sind und noch länger als üblich nicht wissen, wie es mit ihnen weitergeht“, erklärte Wiebke Judith, rechtspolitische Referentin von Pro Asyl, der taz. Deshalb fordert die Flüchtlingsorganisation, dass Deutschland die Asylverfahren hierzulande durchführt.

„Was für Dublin-Überstellungen gilt, muss erst recht für Abschiebungen in Drittstaaten gelten“, forderte Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. Die medizinische Versorgungssituation und die teils unklare epidemiologische Lage in vielen Drittstaaten gefährdeten eine erfolgreiche Eindämmung des Coronavirus.

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