Corona-Maßnahmen in Bremen: Eltern haften für die Behörde

Die Bremer Bildungssenatorin empfiehlt wegen Corona, sämtliche Klassenfahrten ausfallen zu lassen. Die Kosten dafür übernimmt sie allerdings nicht.

Kinder sind von hinten zu sehen

Schulausflüge und Klassenfahrten wie diese fallen in Bremen erst einmal aus Foto: Andreas Arnold/dpa

BREMEN taz | Sämtliche Bremer Schulen haben in diesen Tagen ein Schreiben der Bildungsbehörde bekommen. Was den langen Titel „Leitfaden zum Umgang mit Klassenfahrten und weiteren schulbezogenen Reisen und Besuchen vor dem Hintergrund der Corona-Virus-Ausbreitung“ trägt, besagt kurz, knapp und mit vielen Unterstreichungen und Fettungen versehen: Alle bereits geplanten Schulfahrten, gleichgültig ob sie in ausgewiesene Corona-Risikogebiete führen oder nicht, fallen aus. Und die Kosten dafür sollen die Eltern übernehmen. Oder die Lehrkräfte.

Natürlich steht’s dort so nicht wörtlich. Reisen in Risikogebiete sollen laut dem Behördenbrief, „sofort mit der Reiserücktrittskosten-Versicherung zwecks Übernahme der Kosten“ geklärt werden. „Im Bedarfsfall“ solle „um Hilfestellung durch die zuständige Rechtsreferentin der Behörde“ ersucht werden. Alle weiteren Fahrten, also jene, die nicht in Risikogebiete führen, sollen darauf geprüft werden, ob sie auf einen Zeitraum nach den Sommerferien verschoben werden können. „Ist dies nicht möglich, können wir leider eine Absage nicht vorschreiben, aber empfehlen.“ Hervorhebung im Original.

Dieser „Empfehlung“ folgen die Schulen selbstverständlich, was für viele Eltern aber bedeutet: Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung greift hier nicht und Vorleistungen, die für bereits gebuchte Veranstaltungen und Ausflüge bezahlt wurden, sind weg, denn, so heißt es in einem an dieser Stelle auch noch extra dafür eigens angelegten Kasten weiter: „Die Vielzahl der Fahrten macht aber eine Kostenübernahme durch die Senatorin für Kinder und Bildung unmöglich.“ Deutlich ist die Botschaft jedenfalls.

Eltern beschweren sich

Martin Stoevesandt, Vorstandssprecher des Zentralen Elternbeirats (ZEB) hat Verständnis dafür, dass die Behörden angesichts des sich ausbreitenden Corona-Virus reagieren müssen, aber: „Die Endverantwortung in dieser Grundsatzfrage an die Schulen zu delegieren, halte ich für falsch.“

Es seien auch bereits diverse Beschwerden von Eltern beim ZEB eingegangen: „Mehr werden sicherlich folgen.“ Der Grund für die Elternbeschwerden sei simpel: Veranstalter der Fahrt sei schließlich die Schule, die sage jetzt die Veranstaltung ab, auch ohne Reisewarnung, was für die Eltern bedeute: „Dann soll doch der Veranstalter zahlen!“

Martin Stoevesandt, Vorsitzender des Zentralelternbeirats

„Nun werden wir die Eltern unterstützen, die nicht zahlen wollen und ihr Geld gerne wieder hätten“

Stoevesandt glaubt: „Es wird da sicherlich Klagen geben und ich bin sehr gespannt, wie das ausgeht.“ Es gebe bereits Eltern, die sich weigern, fällige Beträge noch zu zahlen. In Vorleistung gegangen sind dann meistens die LehrerInnen. Bleiben die nun auf den Kosten sitzen?

Zumindest hier kann sich die Bildungsbehörde nicht wegducken, meint Stoevesandt: „Die Lehrpersonen organisieren diese Reisen im Rahmen ihres Dienstverhältnisses. Hier gibt es zu hundert Prozent einen Erstattungsanspruch gegen den Dienstherren.“ Allerdings hat der ja bloß die Absage „empfohlen“. Und die Verträge mit Busunternehmen und Hotellerie haben die PädagogInnen geschlossen.

Der ZEB sei nicht beteiligt worden an dem Leitfaden der Behörde, sagt Stoevesandt. „Ich hätte mir gewünscht, dass erst einmal alles bis zum 30. April abgesagt worden wäre und alles frei stornierbare bis Schuljahresende und dass die Behörde gesagt hätte: Wir teilen uns ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Kosten mit den Eltern.“ Diesen Kompromiss hätte der ZEB bei vorheriger Befassung unterstützt, „nun werden wir die Eltern unterstützen, die nicht zahlen wollen und ihr Geld gerne wieder hätten.“

Unterfinanzierte Behörde

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert die Bildungsbehörde scharf. „In einigen Stadtteilen sind die Kosten für die Eltern vielleicht verschmerzbar, aber ich arbeite in Gröpelingen und weiß, dass dort auch viele, die keinen Bremen-Pass haben, sehr wenig Geld haben“, sagt GEW-Sprecherin Barbara Schüll. Dass eine Kostenübernahme generell abgelehnt werde, sei „ein dickes Ding, aber auch ein Ausdruck der unterfinanzierten Bildung in Bremen.“

Angesichts einer solchen Situation wie der momentanen Corona-Krise „muss man sich tatsächlich auch mal die Frage nach dem Sinn und Unsinn der Schuldenbremse stellen – oder die Füße in die Hand nehmen und mal den Bund in die Pflicht nehmen“, sagt Schüll.

Auf Nachfrage verweist das Bildungsressort darauf, dass es die Schulfahrten schließlich nicht verboten habe: „Wir empfehlen, verbieten aber nicht.“ Dass die Behörde Letzteres „leider“ nicht könne, geht aus dem Schreiben an die Schulen allerdings ja deutlich hervor. Warum das so ist, erklärt Stoevesandt: „Absagen könnte nur das Gesundheitsamt oder als letzte Instanz der Senat, respektive Herr Bovenschulte. Das ist dann leider dysfunktionaler Föderalismus.“

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