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Klagen gegen Verbot vor Aus

Gericht deutet an, dass es Verbot von Indymedia nicht prüfen wird

Aus Leipzig Christian Rath

Das Verbot der linksradikalen Internetplattform linksunten.indymedia bleibt wohl bestehen. Das zeichnete sich am Mittwoch in der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ab. Das Gericht verkündete sein Urteil aber erst nach Redaktionsschluss.

Im Prozess wurde deutlich, dass die Richter wohl an ihrer Rechtsprechung festhalten, wonach gegen ein Vereinsverbot nur der Verein selbst oder seine Vertreter klagen können. Die fünf Freiburger, denen 2017 die Verbotsverfügung zugestellt worden war, bestritten aber weiterhin, etwas mit linksunten.indymedia zu tun zu haben – weil sie sich nicht selbst belasten wollen.

Ihre Klage will das Gericht zwar nicht als völlig unzulässig ablehnen, die Richter wollen aber nur prüfen, ob es überhaupt einen „Verein“, also eine aktive Gruppe von mindestens zwei Personen, gegeben hat. Daran hatte das Gericht aber ersichtlich keinen Zweifel. Immerhin wurde das Internetforum bis zum Verbot mit hohem Aufwand betrieben und moderiert.

Das Gericht ließ immerhin zu, dass die eigentlich spannenden Fragen noch diskutiert werden konnten – obwohl es für die Richter darauf nach eigener Erklärung nicht mehr ankam. Kläger-Anwalt Sven Adam wies darauf hin, dass einzelne strafbare Beiträge die Webseite „keineswegs geprägt“ hätten. „Auf der Seite waren doch rund 200.000 Beiträge!“ Zudem werde unterschlagen, dass mutmaßlich strafbare Inhalte durchaus kontrovers diskutiert wurden.

Für die Bundesregierung argumentierte Anwalt Wolfgang Roth, dass das Portal zur Veröffentlichung von Bekennerschreiben geradezu aufgefordert habe. „Die Publikation strafbarer Inhalte war in der DNA des Vereins angelegt.“

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