Bayerisches Integrationsgesetz: Leitkultur ist nicht das Problem

Das bayerische Integrationsgesetz wurde entschärft. Der Streit darüber war aber vor allem von symbolischer Bedeutung.

Eine angebissene Scheibe Leberkäse im Brötchen auf einem Teller

Leberkässemmel: Damit kann man leben Foto: Gregor Fischer/dpa

Der Verfassungsgerichtshof in München hat dem bayerischen Integrationsgesetz die Zähne gezogen. Eine Niederlage der CSU? Man könnte auch sagen, das meist regierungskonforme Gericht hat sich der neuen bayerischen Atmosphäre angepasst. Auch die CSU ist 2019 nicht mehr im AfD-Modus.

Wichtigste Wirkung des Urteils: Das Gesetz wird durch Auslegung entschärft. Die in der Präambel definierte bayerische „Leitkultur“ sei nur ein unverbindlicher Vorspann zum Gesetz und führe nicht zu unmittelbaren Pflichten. Auch die im Gesetz erwähnte „Integrationspflicht“ dürfe nicht als Pflicht zur Assimilation missverstanden werden.

Wenn Kindern in Kitas „zentrale Elemente der christlich-abendländischen Kultur vermittelt“ werden soll, sei damit nicht die Religion gemeint, sondern die Werte des Humanismus, der Aufklärung und der religiösen Toleranz. Damit kann man leben.

Einige Bestimmungen werden auch als Verstoß gegen die bayerische Landesverfassung gewertet, etwa dass der Rundfunk zur Vermittlung der Leitkultur verpflichtet werden sollte. Das nutzt vor allem der Opposition, die nun sagen kann, das Gesetz sei „verfassungswidrig“. Doch wie die Einführung des Gesetzes war auch der juristische Streit darum vor allem von symbolischer Bedeutung – wobei die bei Integrationsfragen natürlich wichtig ist.

„Leitkultur der Vielfalt“

Dass es überhaupt eine Leitkulturdiskussion gibt, ist dabei nicht das Problem. Hans-Jürgen Papier, der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat zu Recht festgestellt, dass wir in Deutschland eine „Leitkultur der Vielfalt“ haben. Dazu gehören vor allem die Vielfalt sichernden Garantien des Grundgesetzes wie Meinungs- und Religionsfreiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Einiges davon findet sich auch im Integrationsgesetz.

Das Problem am bayerischen Gesetz war aber der Ansatz, dass MigrantInnen durch allerlei Pflichten und Gebote erst „befähigt“ werden müssten, in dieser Gesellschaft zu leben. Derartiger Paternalismus steht einer Integration tatsächlich im Weg.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.