Bundestag lässt impfen

Ab März 2020 ist Masern-Impfung verpflichtend. Opposition übt Kritik

Aus Berlin Dorian Baganz

„Wenn ich so etwas höre, werde ich sauer“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstagmittag im Plenum des Bundestages mit Blick auf Impfgegner, die meinten, Krankheiten wie Masern müsse jeder einmal „durchmachen“. Sein Gesetzesentwurf zu einer Impfpflicht, der später mit der Mehrheit der Parlamentarier angenommen wurde, zielt auf die Ausrottung der Masern in Deutschland.

Erst bei einer Durchimpfungsquote von 95 Prozent kann dies erreicht werden. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) beträgt die Quote indes nur 92 Prozent. Mit Spahns Gesetz werden Masernimpfungen nun für Kinder in Kitas und Schulen sowie für Erzieher, Lehrer, medizinisches Personal und Asylbewerber verpflichtend. Sie alle treffen in öffentlichen Einrichtungen aufeinander.

Linkspartei und FDP kritisierten in der Debatte gleichermaßen, dass der öffentliche Gesundheitsdienst in den letzten Jahren „kaputt gespart“ worden sei. AfD-Mann Detlev Spangenberg sagte, er sehe bei den Jungen allgemein weniger Handlungsbedarf in Sachen Impfungen. Das Problem seien die Erwachsenen, besonders „die Zuwanderer“. Doch Druck erzeuge „nur Unmut“, in seiner Partei habe man den „mündigen Bürger“ vor Augen.

Spahn sagte, er vertrete einen anderen Freiheitsbegriff: „Freiheit heißt auch, dass ich nicht unnötig gefährdet werde.“ Bei der Abstimmung über das Gesetz enthielten sich Grüne und Linke, die AfD stimmte dagegen. Ein Entschließungsantrag der Rechtsaußen­partei ­gegen die Impfpflicht wurde von allen Parteien abgelehnt, die Linke enthielt sich.

Das Gesetz wird am 1. März 2020 in Kraft treten. Wer dagegen verstößt, soll mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro bestraft werden. Außerdem soll nicht geimpften Kindern der Besuch der Kita untersagt werden. Auch dürfen künftig Mitarbeiter nur dann in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten, wenn sie den entsprechenden Schutz vorweisen können. Dieser muss bis Ende Juli 2021 vorgelegt werden.

Von der Impfpflicht ausgenommen sind Kinder unter einem Jahr. Hier werden Impfungen grundsätzlich noch nicht empfohlen. Ebenfalls nicht betroffen sind Menschen, die vor 1971 geboren sind. Der Grund: Sie haben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern bereits „durchgemacht“ und seien immun gegen die Infektionskrankheit. Gegen Masern gibt es „keine Therapie“, betonte Spahn in seiner Rede.

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