Unrechte Zwangseinweisung in Psychiatrie: 600.000 Euro für Justizopfer

Über sieben Jahre saß Gustl Mollath zu Unrecht in einer geschlossenen Anstalt. Jetzt entschädigt ihn das Land Bayern mit einer beachtlichen Summe.

Gustl Mollath steht vor einer deutschen und einer bayrischen Flagge

Ein langer Kampf um Gerechtigkeit: Gustl Mollath 2013 Foto: Peter Kneffel/dpa/picture alliance

MÜNCHEN taz | Gustl Mollath gegen den Freistaat Bayern. Klingt wie ein Kampf von David gegen Goliath, mit dem sich das Amtsgericht München seit März zu befassen hatte. Doch dass der Goliath nach der Vorgeschichte keinen gar so festen Stand hatte, war offensichtlich. Denn schließlich ist Mollath Bayerns, wenn nicht gar Deutschlands bekanntestes Justizopfer; dass ihm großes Unrecht widerfahren ist, ist unstrittig. Am Dienstag einigten sich Mollath und Freistaat nun auf eine gütliche Einigung: Mollath bekommt noch einmal 600.000 Euro, womit dann alle Ansprüche abgegolten sind.

Vor wenigen Tagen hat Mollath seinen 63. Geburtstag gefeiert. Siebeneinhalb dieser 63 Jahre, genau genommen 2747 Tage, saß Gustl Mollath in einer geschlossenen Anstalt – zu Unrecht. Ob er in der Einigung nun ein nachträgliches Geburtstagsgeschenk sieht oder am Ende lediglich mürbe geworden war, dazu war zunächst nichts zu vernehmen.

Im Juni noch hatte Mollath einen Einigungsvorschlag des Gerichts in der jetzigen Höhe abgelehnt. Denn 600.000 Euro, das ist viel im Vergleich zu den bisher gezahlten 70.000 Euro – aber nur ein Drittel der von Mollath geforderten 1,8 Millionen. In dieser Summe wären unter anderem etwa 800.000 Euro Schmerzensgeld, 288.000 Euro Verdienstausfall und 90.000 Euro Anwaltskosten enthalten gewesen.

Mollath war 2006 nach einem Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth in die Psychiatrie eingewiesen worden. Ihm waren Gewalttätigkeiten gegen seine Frau, eine Bankerin, vorgeworfen worden. Unter anderem soll er sie geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt haben. Weil er zudem selbst Strafanzeige gegen sie und weitere Mitarbeiter sowie Kunden der HypoVereinsbank gestellt hatte, bescheinigten ihm Gutachter eine Psychose.

Mollath hatte auf Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäfte hingewiesen. Erst als im Jahr 2012 ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank öffentlich und Mollaths Vorwürfe damit zum Teil bestätigt wurden, kam es zu einem Wiederaufnahmeverfahren, an dessen Ende Mollath im August 2014 freigesprochen wurde.

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