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: Gericht: taz ist Wachhund

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Hinweisbeschluss angekündigt, die Klage eines ehemaligen Bundestagsmitarbeiters des AfD-Fraktionschefs Alexander Gauland abzuweisen. Der Mann war mit Hilfe einer notorischen AfD-Anwaltskanzlei gegen alle Medien vorgegangen, die namentlich über seine Tätigkeit für Gauland berichtet hatten. Bis auf die taz fügten sich die Medien dem Manne. Die taz verlor in erster Instanz, das Oberlandesgericht hat aber jetzt angekündigt, der taz recht zu geben.

Der Mann war in seiner Jugend von 1999 bis 2004 Mitglied der später verbotenen rechtsradikalen HDJ (Heimattreue Deutsche Jugend) und hatte dort eine Funktion übernommen, die für die Koordinierung der technischen Dienste in den von der HDJ ausgerichteten Jugendlager zuständig war.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts hat im Rahmen der Gesamtabwägung das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an einer Berichterstattung über den Kläger mit individualisierenden Angaben Vorrang. „Für die Abwägung ist bedeutsam, ob die Berichterstattung allein der Befriedigung der Neugier des Publikums dient oder ob sie einen Beitrag zur Meinungsbildung in einer demokratischen Gesellschaft leistet und die Presse mithin ihre Funktion als ‚Wachhund der Öffentlichkeit‘ wahrnimmt. Letzteres hat die taz getan.“ Es sei für die Öffentlichkeit von erheblichem Interesse gewesen, zu erfahren, ob Gauland oder andere AfD-Politiker Mitarbeiter beschäftigen, die eine rechtsextreme Vergangenheit aufweisen.

Jony Eisenberg