Gesetzentwurf der Umweltministerin: Schulze will Plastiktüten verbieten

Das Bundesumweltministerium möchte Plastiktüten aus Supermärkten verbannen. Das reicht nicht, finden Grüne und Umweltverbände.

Plastiktüten tragende Passanten von hinten

Sind die ab Mitte 2020 verboten? Foto: dpa

BERLIN taz | Das Bundesumweltministerium (BMU) arbeitet an einem Verbot von Plastiktüten in Supermärkten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf sei bereits in den letzten Zügen, bestätigte am Freitag ein Sprecherin von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) der taz. Demnach könnten schon im kommenden Jahr Plastiktüten, darunter auch „bio-basierte und bio-abbaubare Kunststofftragetaschen“ von den Supermarktkassen verschwinden. Der Gesetzentwurf gehe nun zur Abstimmung an die anderen Ministerien, teilte das BMU mit.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von unter 50 Nanometer an Supermarktkassen gänzlich zu verbieten. Das beträfe alle dort bisher erhältlichen Einweg-Plastiktaschen. Zudem sollen auch Tüten aus „Bio-Plastik“ verboten werden – sie seien mit Blick auf die pestizidanfällige Herstellung lediglich eine „Mogelpackung“, teilt das Ministerium mit. Die besonders dünnen „Hemdchentüten“ genannten Einweg-Plastiktüten, die an Obst- und Gemüseauslagen erhältlich sind, blieben hingegen auch nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes erlaubt. Würden sie verboten, kämen neue (Vor-)Verpackungen auf den Markt, befürchtet das Ministerium.

Das neue Verbot könnte etwa ein halbes Jahr nach der Verkündung in Kraft treten. Die vorgelagerte Ressortabstimmung im Umweltministerium wurde bereits am Donnerstag eingeleitet. Ob und wann das Gesetz aber tatsächlich kommt, ist noch unklar. Zunächst müssen das Bundeskabinett und der Bundestag zustimmen, zudem muss das Gesetz den Bundesrat passieren. Das Ministerium rechnet jedoch fest damit, dass das Gesetz in der ersten Jahreshälfte 2020 in Kraft tritt. Gegenstimmen von Seiten der Koalitionspartner erwarte man nicht.

Obwohl der Entwurf noch jung ist, stößt er bereits auf scharfe Kritik. So geht Umweltverbänden das Papier nicht weit genug. Auch die Grünen sehen den Entwurf von Schulze kritisch. Der Vorschlag verfehle seinen Zweck, wenn er nicht in ein Gesamtkonzept, das Einwegplastik vermeidet und Mehrweglösungen fördert, eingebettet sei, heißt es einer Mitteilung der Bundestagsfraktion. Zudem bekunden die Grünen Ärger darüber, dass Hemdchenbeutel für Obst und Gemüse von der Verbotsregelung ausgenommen blieben. Sie fordern stattdessen eine verbindlichen Abgabe auf alle restlichen Einwegtüten. Gleiches fordert auch der Naturschutzbund (Nabu).

Verband kritisiert „Vertrags- und Vertrauensbruch“

Der Handelsverband Deutschland (HDE) spricht gar von „Vertrags- und Vertrauensbruch“. So besteht seit 2016 eine freiwillige Selbstverpflichtung des Handels, die Plastiktaschen an der Landeskasse zu bepreisen. Das hatte der HDE gemeinsam mit dem Ministerium ausgehandelt. Seitdem ging der Verbrauch von 68 Tüten pro Kopf im Jahr 2015 zurück auf 24 im vergangenen Jahr.

„Die Einzelhändler haben Wort gehalten und die Vereinbarung mit dem Bundesumweltministerium zur Reduzierung von Einwegtragetaschen übererfüllt“, sagt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE. Nun frage man sich, „ob man sich auf das Wort der Regierung noch verlassen kann“, so Genth.

Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums hatte noch im Frühjahr gesagt, bei den Plastiktüten gehe es „im Grunde genommen um Peanuts“: Sie machten weniger als ein Prozent des Verpackungsaufkommens aus Kunststoff aus. Das Ministerium beteuert, auch andere Plastikarten bekämpfen zu wollen. So würden bereits 2021 aufgrund einer EU-Verordnung weitere Einweg-Plastikartikel wie Plastikgeschirr oder Rührstäbchen verboten.

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