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Zoff unter Ökos wegen Kupfer und Schwefel

Baden-Württemberg: 20.000 Menschen haben sich für einen Volksentscheid „Pro Biene“ ausgesprochen. Dem Verband Bioland geht er zu weit: Unklar ist, was unter Pestizide fällt

Sie soll besser geschützt werden, darüber herrscht zumindest Einigkeit Foto: Frank Rumpenhorst/ dpa

Von Benno Stieber

Mit Bienen lässt sich derzeit gut Politik machen. Nach dem erfolgreichen Bürgerbegehren in Bayern sollen nun auch die Baden-Württemberger per Volksentscheid über verbesserten Artenschutz unter dem Schlagwort „Pro Biene“ abstimmen und strengeren Artenschutz erreichen.

Über 20.000 Menschen haben sich bislang bei einem Volksbegehren dafür ausgesprochen – mehr als drei Mal so viel wie für das Quorum notwendig. Konkret haben sie sich dabei für 50 Prozent Ökolandbau bis zum Jahr 2035, die ökologische Bewirtschaftung aller landeseigenen Flächen und die Halbierung der Pestizid-Menge bis 2025 ausgesprochen.

Das wären weitaus strengere Vorgaben, als sie in Bayern gerade Gesetz wurden. So streng, dass sich Protest auch aus dem Lager der Umweltschützer regt. Biolandwirte befürchten, dass durch das Gesetz auch Kupfer und Schwefel unter das Pestizid-Verbot fallen könnten, natürliche Stoffe, die beim Anbau von Öko-Obst und -Wein sowie Biohopfen unverzichtbar sind, formal aber ebenfalls als Pestizide eingeordnet werden.

Diese Befürchtungen teilt das Ökolabel Bioland, das bundesweit über 7.700 nachhaltig wirtschaftende Landwirte organisiert. Das Label unterzeichnete das Volksbegehren als einziger namhafter Biolandbau-Verband nicht, anders als etwa Demeter. Bioland begründet das mit „handwerklichen Fehlern“ bei der Formulierung. „Die Grundintention ist die unsrige“, sagt der Vorsitzende von Bioland Baden-Württemberg, Christian Eichert, und freut sich, dass mit der Initiative Schwung in die Debatte um den Artenschutz komme. Aber der Gesetzentwurf der Initiatoren geht aus Sicht Eicherts zu weit. Er verweist gegenüber der taz auf die Härten für Biobauern, die Verbände und das Land nun abmildern müssten.

Die Initiatoren des Volksbegehrens, die Imker Tobias Miltenberger und David Gerstenmeier, glauben dagegen, dass das Verbot auch von nicht chemisch-synthetischen Pestizid-Arten wie Kupfer mit gesetzlichen Ausführungsbestimmungen aufgefangen werden könne.

Sollte allerdings die juristische Einschätzung von Bioland zutreffen, sind die Folgen schwer absehbar. Schon ist im Kabinett in Stuttgart die Rede davon, dass ein erfolgreicher Bienen-Volksentscheid das Gegenteil des Gewünschten bewirken könnte, nämlich ein Ende vieler Biobetriebe im Land. „Das ist natürlich das Letzte, was wir wollen“, beteuert der Koordinator der Initiatoren des Volksentscheids Sven Prange, „und das wird auch nicht passieren“.

Um juristische Klarheit zu schaffen, ist Eile geboten. Bis 16. August prüft das Innenministerium unter Thomas Strobl (CDU), ob die Volksinitiative der Landesverfassung entspricht. Wenn ja, haben die Initiatoren sechs Monate Zeit, 770.000 Unterschriften zu sammeln. Ob Freunde oder Kritiker, niemand hat nach den Erfahrungen in Bayern Zweifel, dass das gelingen wird. Nach einem erfolgreichen Volksbegehren müsste der Landtag dem Gesetzentwurf zustimmen oder ihn ablehnen. Einfach verändert werden darf er jedoch nicht mehr.

Vor dieser Drohkulisse arbeiten Umweltministerium und Landwirtschaftsministerium mit den Verbänden während der Sommerpause an einem Kompromiss. Ein erster Schritt in diese Richtung könnte der Kabinettsentwurf zur Reduktion von Pestiziden aus dem CDU-geführten Landwirtschaftsministerium sein, der diese Woche an die Öffentlichkeit gelangte.

Auch die Kabinettsvorlage geht weit über das bayerische Artenschutzgesetz hinaus und gibt etwa das Ziel aus, 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen bis 2030 ökologisch zu bewirtschaften. Das sei nicht mehr allzu weit von den geforderten 50 Prozent entfernt, heißt es aus der Initiative des Volksentscheids. Mit anderen Worten: Die Initiatoren könnten bereit sein, ihren Volksentscheid für einen annehmbaren Kompromissvorschlag doch noch zurückzuziehen.

Eine bloße freiwillige Zielvorgabe, die ein Kabinettsbeschluss bedeutet, reicht den Initiatoren jedoch nicht für den Rückzug. Die Ziele, die in der Kabinettsvorlage formuliert sind, müssten Gesetz werden, heißt es.

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