Verfassungsgericht Baden-Württemberg: Rausschmiss zweier AfDler war okay

Zwei AfD-Politiker sind vom Landtag in Baden-Württemberg zeitweise ausgeschlossen worden. Laut Landesverfassungsgericht ist das rechtens.

Muhterem Aras sitzt an einem Tisch und Leutet eine große Glocke. Wütend sagt sie etwas.

Landtagspräsidentin Muhterem Aras hat zwei AfDler rausgeschmissen. Recht so Foto: dpa

STUTTGART dpa | Das Landesverfassungsgericht hat am Montag in Stuttgart entschieden: Der zwischenzeitliche Ausschluss der AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon aus dem baden-württembergischen Landtag war rechtens. Das gelte auch für die zuvor erteilten Ordnungsrufe.

Der Ausschluss aus Sitzungen des Parlaments stelle zwar eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Abgeordnetenrechts dar, verfassungsrechtlich seien die Ausschlüsse aber nicht zu beanstanden.

Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hatte Räpple und den fraktionslosen AfD-Politiker Gedeon von der Landtagssitzung am 12. Dezember und den drei Folgesitzungen ausgeschlossen.

Der Grund: Die Politiker befolgten die Ordnungsrufe der Präsidentin nicht und verließen nach dem Ausschluss erst in Begleitung von Polizisten den Saal. Räpple war durch mehrere Zwischenrufe aufgefallen, Gedeon mit einem umstrittenen Redebeitrag. Beide zogen vor Gericht, weil sie ihre Rechte als Abgeordnete verletzt sahen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.